Sozialhilfe
Nach rund 40 Jahren Bestand, ist das Bundessozialhilfegesetz in das Sozialgesetzbuch überführt und den ökonomischen und gesellschaftlichen Veränderungen angepasst worden. Es ist als 12. Sozialgesetzbuch (Sozialgesetzbuch XII oder SGB XII) am 01.01.2005 in Kraft getreten.
Die Sozialhilfe schützt auch weiterhin vor Armut und sozialer Ausgrenzung; sie erbringt Leistungen für diejenigen Personen und Haushalte, die ihren Bedarf nicht aus eigener Kraft decken können und keine ausreichenden Versicherungs- und Versorgungsleistungen haben.
Die bisherige Zweiteilung in die Bereiche Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen Lebenslagen ist aufgehoben zugunsten differenzierter Leistungen für jeweils näher bestimmte Lebenslagen.
Die Sozialhilfe in der neuen Form umfasst die Bereiche:
1. Hilfe zum Lebensunterhalt
2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
3. Hilfen zur Gesundheit
4. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
5. Hilfe zur Pflege
6. Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
7. Hilfe in anderen Lebenslagen sowie Beratung und Unterstützung.
Wer erwerbsfähig und zwischen 15 und 65 Jahre alt ist, erhält Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Rechtsgrundlagen allgemein
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)