Kriegsopferfürsorge
Kriegsbeschädigte und Kriegswitwen haben unter Umständen Anspruch auf Erholungshilfen, Kuren und sonst. Beihilfen nach Bundesversorgungsgesetz (BVG).
Bei der Stadt Beckum ist die Aufnahme entsprechender Anträge möglich. Die Anträge werden dann an das zuständige Versorgungsamt weitergeleitet.
Rechtsgrundlagen allgemein
Bundesversorgungsgesetz Unterlagen
- ärztliche Bescheinigung
- Einkommensnachweise
- Kontoauszüge und Sparguthaben
- Nachweise über Belastungen bei Eigenheim oder Eigentumswohnung
Kosten
keine