Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten richtet sich an Personen, bei denen besonders belastende Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind.
Insbesondere Menschen, die von Obdachlosigkeit und in Verbindung damit von weiteren existenziellen Problemlagen betroffene sind, gehören zu diesem Adressatenkreis. Je nach Problemstellung sind die erforderlichen Hilfen zu gewähren, soweit die Betroffenen nicht aus eigener Kraft fähig sind, die Schwierigkeiten zu überwinden und soweit nicht Leistungen nach anderen Vorschriften des Sozialgesetzbuchs vorrangig beansprucht werden können.
Zu näheren Einzelheiten geben wir Ihnen gern individuell Auskunft.
Bitte vereinbaren Sie für ein persönliches Beratungsgespräch oder zur antragstellung vorab telefonisch einen Termin.

Rechtsgrundlagen allgemein

Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

Unterlagen

Werden im Beratungsgespräch geklärt.

Kosten

keine