Hilfe in anderen Lebenslagen nach SGB XII
Unter dem Begriff "Hilfen in anderen Lebenslagen" finden sich im Leistungskatalog der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII) folgende Hilfen:
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
- Altenhilfe
- Blindenhilfe
- Hilfe in sonstigen Lebenslagen
- Bestattungskosten
Wir beraten Sie gern über mögliche Leistungsansprüche im Rahmen der "Hilfen in anderen Lebenslagen".
Bitte vereinbaren Sie für ein persönliches Beratungsgespräch oder zur Antragstellung vorab telefonisch einen Termin.
Rechtsgrundlagen allgemein
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)