Unter dem Begriff "Hilfen in anderen Lebenslagen" finden sich im Leistungskatalog der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII) folgende Hilfen:

  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
  • Altenhilfe
  • Blindenhilfe
  • Hilfe in sonstigen Lebenslagen
  • Bestattungskosten

Wir beraten Sie gern über mögliche Leistungsansprüche im Rahmen der "Hilfen in anderen Lebenslagen".

Bitte vereinbaren Sie für ein persönliches Beratungsgespräch oder zur Antragstellung vorab telefonisch einen Termin.

Unterlagen

Werden im Beratungsgespäch erläutert.

Rechtsgrundlagen

Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

Kosten

keine