Unter dem Begriff "Hilfen in anderen Lebenslagen" finden sich im Leistungskatalog der Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch, 12. Buch (SGB XII) folgende Hilfen:

  • Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
  • Altenhilfe
  • Blindenhilfe
  • Hilfe in sonstigen Lebenslagen
  • Bestattungskosten

Wir beraten Sie gern über mögliche Leistungsansprüche im Rahmen der "Hilfen in anderen Lebenslagen".
Bitte vereinbaren Sie für ein persönliches Beratungsgespräch oder zur Antragstellung vorab telefonisch einen Termin.

Rechtsgrundlagen allgemein

Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

Unterlagen

Werden im Beratungsgespäch erläutert.

Kosten

keine