Wenn ein Umzug innerhalb Deutschlands erfolgt, so genügt eine Anmeldung in der neuen Stadt/Gemeinde, die dann der Stadt Beckum eine entsprechende Nachricht gibt. Das Melderegister in Beckum wird dann entsprechend angepasst.
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug bei der Stadt Beckum abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.

Videos zu unseren Dienstleistungen in Gebärdensprache

Unterlagen

  • Personalausweis und/oder Reisepass

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz

Kosten

  • die Abmeldung ist kostenfrei