Abmeldung Wohnung
Wegzug in eine andere Gemeinde
Wenn ein Umzug innerhalb Deutschlands erfolgt, so genügt eine Anmeldung in der neuen Stadt/Gemeinde, die dann der Stadt Beckum eine entsprechende Nachricht gibt. Das Melderegister in Beckum wird dann entsprechend angepasst.
Abmeldung Nebenwohnung
Haben Sie eine Nebenwohnung in Beckum, aus der Sie ausziehen? Dann können Sie diese Nebenwohnung online abmelden.
Hinweis: Wenn der Auszug gleichzeitig mit dem Bezug einer neuen Wohnung erfolgt, so können Sie das am Ort der neuen Wohnung gleich mit erledigen.
So steht es im Gesetz: Zieht die meldepflichtige Person aus einer ihrer Nebenwohnungen im Inland aus und bezieht sie keine neue Wohnung, so hat sie dies der Meldebehörde, die für die Nebenwohnung zuständig ist, oder der Meldebehörde, die für die alleinige Wohnung oder die Hauptwohnung zuständig ist, mitzuteilen.
Abmeldung ins Ausland
Eine Abmeldung in Beckum ist nur erforderlich, wenn Sie aus einer Wohnung (alleinige Wohnung in Deutschland) ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen, beispielsweise Sie ziehen aus Ihrer Wohnung in Beckum ins Ausland? Dann können Sie diese Wohnung online abmelden.
Wenn Sie den Onlinedienst nutzen möchten, benötigen wir für die Abmeldung den unterschriebenen "Meldeschein Abmeldung" von Ihnen per Mail zugesandt. Den Meldeschein Abmeldung können Sie auch per Post zusenden.
Stadt Beckum
Bürgerbüro
Weststraße 46
59269 Beckum
Für die Abmeldung gilt eine Frist von zwei Wochen nach dem Auszug aus Ihrer Wohnung in Beckum. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich; die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt zum Datum des Auszugs. Die Abmeldung ist von der meldepflichtigen Person zu unterschreiben.
Weiterführende Informationen
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz
Kosten
Für die Abmeldung fallen keine Gebühren an.