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Neu in Beckum? Herzlich Willkommen!

Für die Anmeldung vor Ort benötigen wir:

  • Ihren Personalausweis und/oder Reisepass
  • den Vordruck "Wohnungsgeberbestätigung"
  • ggf. den Kraftfahrzeugschein (Wohnortwechsel innerhalb des Kreises Warendorf)
  • eine Vollmacht, wenn Sie persönlich nicht kommen können

Sie sind nach Beckum gezogen und wir dürfen Sie als neue/n Bürger/in begrüßen? Dann melden Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Zuzug bei der Meldebehörde an. Das gilt auch, wenn Sie innerhalb der Stadt Beckum in eine andere Wohnung ziehen. Eine Anmeldung vor dem tatsächlichen Einzug ist nicht möglich.

Kommen Sie persönlich in eines der Bürgerbüros müssen Sie den Vordruck Meldeschein nicht vorher ausdrucken und ausfüllen. Wir erheben die Daten in Ihrem Beisein direkt.

Sollten Sie nicht persönlich zur Anmeldung vorstellig werden können, haben Sie die Möglichkeit sich durch eine von Ihnen benannte Person vertreten zu lassen. Stellen Sie in diesem Fall bitte eine entsprechende Vollmacht aus. Sollte es eine Bestallung vom Gericht geben oder eine Vorsorgevollmacht, so reicht diese für die Anmeldung/ Ummeldung auch aus. Sowohl Ihren Personalausweis/ Reisepass als auch ein Ausweisdokument der bevollmächtigten Person und die Wohnungsgeberbestätigung benötigen wir weiterhin.

Denken Sie daran, die Personalausweise aller Familienmitglieder mitzubringen, damit in diesen die neue Wohnungsanschrift vermerkt werden kann.


Wohnungsgeberbestätigung

Seit dem in Kraft treten des neuen Bundesmeldegesetztes am 01.11.2015 ist bei jeder An- bzw. Ummeldung die Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung Pflicht. Der Wohnungsgeber unterliegt somit der Mitwirkungspflicht nach § 19 BMG.

In der Bescheinigung muss Ihre Wohnungsgeberin/Ihr Wohnungsgeber (oder eine von ihm/ihr beauftragte Person) Ihnen den tatsächlich vollzogenen Einzug bestätigen. Im Voraus ausgestellte Bescheinigungen mit einem in der Zukunft liegenden Einzugsdatum können nicht anerkannt werden.
Wohnungsgeberin/Wohnungsgeber ist, wer einer anderen Person eine Wohnung (einzelner Raum oder mehrere Räume) tatsächlich willentlich zur Benutzung überlässt, unabhängig davon, ob dem ein wirksames Rechtsverhältnis zugrunde liegt.

Sollten Sie Eigentümer der neuen Wohnung sein, so benötigen wir die Wohnungsgeberbestätigung nicht. Während der Anmeldung nehmen wir in diesem Fall eine Selbsterklärung auf.

 

Änderung Kraftfahrzeugschein
Sollte ein Kraftfahrzeug auf Ihren Namen zugelassen sein, muss auch die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) geändert werden (Gebühren: 10,80 €). Sofern in der Vergangenheit noch keine Änderung im Fahrzeugschein vorgenommen wurde, kann die Änderung im Bürgerbüro erfolgen. Falls Sie aus einem anderen Kreis zuziehen und das fremde Kennzeichen noch nicht beim Kreis Warendorf registriert ist, müssen Sie die Änderung bei der Zulassungsstelle des Kreises Warendorf vornehmen lassen.

Weiterführende Informationen

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • wenn Sie aus einer anderen Stadt zuziehen Ihren Reisepass (falls vorhanden)
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) Anmeldung innerhalb des Kreises Warendorf
  • eine Vollmacht, wenn Sie persönlich nicht kommen können

Rechtsgrundlagen

Bundesmeldegesetz

Kosten

  • Die Anmeldung ist kostenfrei
  • Änderung des Fahrzeugscheines 10,80 Euro