Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Sozialhilfe haben Personen, die weder Arbeitslosengeld II noch Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen können.
Dies kann z.B. bei vorübergehender voller Erwerbsminderung oder bei Bezug von Altersruhegeld vor Vollendung des 65. Lebensjahres zutreffen, sofern das eigene Einkommen und Vermögen bzw. das des Ehepartners/Lebenspartners zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes nicht ausreicht.
Im Unterschied zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erfolgt regelmäßig eine Überprüfung der Unterhaltsfähigkeit auch von Kindern bzw. Eltern.
Bitte vereinbaren Sie für ein persönliches Beratungsgespräch oder zur Antragstellung vorher telefonisch einen Tremin.


Rechtsgrundlagen allgemein

Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

Unterlagen

Einkommensnachweise wie z.B.

  • Rentenbescheid
  • Lohnbescheinigung
    Krankengeldbescheinigung
  • Wohngeldbescheid
  • Kindergeldbescheid
  • Einkommens-/ Lohnsteuerbescheid
  • Nachweise über Belastungen wie z.B.
  • Mietvertrag oder Vermieterbescheinigung
  • Belastungen für Haus/Eigentumswohnung
  • Abrechnung EVB über Strom/Gas
  • Versicherungsbeiträge


Sonstiges wie z.B.

  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Sparbücher mit aktuellem Stand
  • Nachweis über PKW-Haltung (Versicherungsnachweis/Fahrzeugschein)
  • Nachweis über sonstiges Vermögen oder vermögenswerte Ansprüche, z.B. aus Übertragsverträgen, Rückkaufwerte von Lebensversicherungen...


Bei Trennung/ Scheidung

  • Schriftwechsel in der Trennungs-/ Unterhaltsangelegenheit
  • Scheidungsurteil
  • Urteil/ Vergleich über Unterhalt
  • Nachweise über Unterhaltszahlungen
  • Bescheid  über die Gewährung von
  • Unterhaltsvorschusszahlungen
Hilfe zum Lebensunterhalt

Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt im Rahmen der Sozialhilfe haben Personen, die weder Arbeitslosengeld II noch Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beziehen können.
Dies kann z.B. bei vorübergehender voller Erwerbsminderung oder bei Bezug von Altersruhegeld vor Vollendung des 65. Lebensjahres zutreffen, sofern das eigene Einkommen und Vermögen bzw. das des Ehepartners/Lebenspartners zur Sicherstellung des Lebensunterhaltes nicht ausreicht.
Im Unterschied zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erfolgt regelmäßig eine Überprüfung der Unterhaltsfähigkeit auch von Kindern bzw. Eltern.
Bitte vereinbaren Sie für ein persönliches Beratungsgespräch oder zur Antragstellung vorher telefonisch einen Tremin.


Rechtsgrundlagen allgemein

Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)

Einkommensnachweise wie z.B.

  • Rentenbescheid
  • Lohnbescheinigung
    Krankengeldbescheinigung
  • Wohngeldbescheid
  • Kindergeldbescheid
  • Einkommens-/ Lohnsteuerbescheid
  • Nachweise über Belastungen wie z.B.
  • Mietvertrag oder Vermieterbescheinigung
  • Belastungen für Haus/Eigentumswohnung
  • Abrechnung EVB über Strom/Gas
  • Versicherungsbeiträge


Sonstiges wie z.B.

  • Personalausweis
  • Schwerbehindertenausweis
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Sparbücher mit aktuellem Stand
  • Nachweis über PKW-Haltung (Versicherungsnachweis/Fahrzeugschein)
  • Nachweis über sonstiges Vermögen oder vermögenswerte Ansprüche, z.B. aus Übertragsverträgen, Rückkaufwerte von Lebensversicherungen...


Bei Trennung/ Scheidung

  • Schriftwechsel in der Trennungs-/ Unterhaltsangelegenheit
  • Scheidungsurteil
  • Urteil/ Vergleich über Unterhalt
  • Nachweise über Unterhaltszahlungen
  • Bescheid  über die Gewährung von
  • Unterhaltsvorschusszahlungen
Lebensunterhalt https://serviceportal.beckum.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/1191/show
Fachdienst Soziale Dienste
Weststraße 46 59269 Beckum
Telefon 02521 29-5001
Fax 02521 2955-5001

Frau

Wegge

17 (Verwaltungsgebäude Ständehaus, Erdgeschoss)

02521 29-5002
wegge.k@beckum.de

Frau

Baecker

18 (Verwaltungsgebäude Ständehaus, Erdgeschoss)

02521 29-5003
baecker@beckum.de

Frau

Holze

16 (Verwaltungsgebäude Ständehaus, Erdgeschoss)

02521 29-5004
holze@beckum.de

Frau

Mlottek

19 (Verwaltungsgebäude Ständehaus, Erdgeschoss)

02521 29-5005
mlottek@beckum.de

Frau

Heumann

12 (Verwaltungsgebäude Ständehaus, Erdgeschoss)

02521 29-5006
heumann@beckum.de