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Fischereischein

Wochen-Angelkarten für den Phönixsee: 20,- €

Ab März 2023 erhältlich im:

Kiosk am alten Hammweg
Alter Hammweg 35
59269 Beckum

Jahresfischereischein/ Fünfjahresfischereischein

Nach abgelegter Fischereiprüfung können Sie im Bürgerbüro einen Jahresfischereischein oder einen Fünfjahresfischereischein ausstellen lassen.

Jugendfischereischein

Für Jugendliche ab dem 10. Lebensjahr kann ein Jugendfischereischein ausgestellt werden. Dieser ist nur gültig, wenn ein Inhaber eines Jahres- oder Fünfjahresfischereischein mit zum Fischen geht.

Sonderfischereischein

Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden. Der Sonderfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins. Der Sonderfischereischein wird für 1 Jahr oder für 5 Jahre (kalenderjährlich) erteilt. Bei der ersten Vorsprache sind mitzubringen: amtlicher Lichtbildausweis, Passfoto, Schwerbehindertenausweis, Attest eines Arztes, dass wegen der Behinderung eine Fischerprüfung nicht abgelegt werden kann.

Ersatzfischereischein

Wenn während der Gültigkeitsdauer der Fischereischein abhanden kommt oder zerstört wird, kann auf Antrag eine Zweitschrift ausgestellt werden. Bringen Sie bitte hierfür einen amtlichen Lichtbildausweis und ein Passfoto mit.

Unterlagen

  • Prüfungszeugnis, Passbild
  • Beim Jugendfischereischein auch Einverständniserklärung eines Elternteils

Kosten

  • Fünfjahresfischereischein (5 Jahre gültig) 48 Euro
  • Jahresfischereischein (1 Jahr gültig)         16 Euro
  • Jugendfischereischein (1 Jahr gültig)          8 Euro
  • Sonderfischereischein (1 Jahr gültig)        16 Euro
  • Sonderfischereischein (5 Jahre gültig)      48 Euro
  • Ersatzfischereischein                                  5 Euro

Zuständige Organisationseinheiten

Fischereischein

Wochen-Angelkarten für den Phönixsee: 20,- €

Ab März 2023 erhältlich im:

Kiosk am alten Hammweg
Alter Hammweg 35
59269 Beckum

Jahresfischereischein/ Fünfjahresfischereischein

Nach abgelegter Fischereiprüfung können Sie im Bürgerbüro einen Jahresfischereischein oder einen Fünfjahresfischereischein ausstellen lassen.

Jugendfischereischein

Für Jugendliche ab dem 10. Lebensjahr kann ein Jugendfischereischein ausgestellt werden. Dieser ist nur gültig, wenn ein Inhaber eines Jahres- oder Fünfjahresfischereischein mit zum Fischen geht.

Sonderfischereischein

Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, kann ein Sonderfischereischein erteilt werden. Der Sonderfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Inhabers eines Fischereischeins. Der Sonderfischereischein wird für 1 Jahr oder für 5 Jahre (kalenderjährlich) erteilt. Bei der ersten Vorsprache sind mitzubringen: amtlicher Lichtbildausweis, Passfoto, Schwerbehindertenausweis, Attest eines Arztes, dass wegen der Behinderung eine Fischerprüfung nicht abgelegt werden kann.

Ersatzfischereischein

Wenn während der Gültigkeitsdauer der Fischereischein abhanden kommt oder zerstört wird, kann auf Antrag eine Zweitschrift ausgestellt werden. Bringen Sie bitte hierfür einen amtlichen Lichtbildausweis und ein Passfoto mit.

  • Prüfungszeugnis, Passbild
  • Beim Jugendfischereischein auch Einverständniserklärung eines Elternteils
  • Fünfjahresfischereischein (5 Jahre gültig) 48 Euro
  • Jahresfischereischein (1 Jahr gültig)         16 Euro
  • Jugendfischereischein (1 Jahr gültig)          8 Euro
  • Sonderfischereischein (1 Jahr gültig)        16 Euro
  • Sonderfischereischein (5 Jahre gültig)      48 Euro
  • Ersatzfischereischein                                  5 Euro
Jahresfischereischein, Fünfjahresfischereischein, Angelschein, angeln https://serviceportal.beckum.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1637/show
Fachdienst Bürgerbüro Beckum - Standort Beckum
Weststraße 46 59269 Beckum
Telefon 02521 29-3333
Fax 02521 2955-3333
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