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Abmeldung Wohnung
Wenn ein Umzug innerhalb Deutschlands erfolgt, so genügt eine Anmeldung in der neuen Stadt/Gemeinde, die dann der Stadt Beckum eine entsprechende Nachricht gibt. Das Melderegister in Beckum wird dann entsprechend angepasst.
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug bei der Stadt Beckum abzumelden. Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug möglich.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz
Unterlagen
- Personalausweis und/oder Reisepass
Kosten
- die Abmeldung ist kostenfrei
Downloads
Zuständige Organisationseinheiten
- Fachdienst Bürgerbüro Beckum - Standort Beckum
Weststraße 46
59269 Beckum
E-Mail: buergerbuero@beckum.de
- Fachdienst Bürgerbüro Neubeckum - Standort Neubeckum
Hauptstraße 52
59269 Beckum
E-Mail: buergerbuero@beckum.de
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- Personalausweis und/oder Reisepass
- die Abmeldung ist kostenfrei