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Gehörlose (Hilfe für)

Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit erhalten auf Antrag zum Ausgleich der durch die Gehörlosigkeit bedingten Mehraufwendungen eine Hilfe von 77 Euro monatlich.
Vorausgesetzt wird, dass der Gehörlose keine entsprechende Leistungen nach sonstigen Vorschriften erhält und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen hat.
Maßgebend für die Bewertung der Hörstörung ist die Herabsetzung des Sprachgehörs, deren Umfang durch Prüfung ohne Hörhilfe zu bestimmen ist. Die Beurteilung der Hörstörung erfolgt mit Einverständnis des Antragstellers und soweit bereits die Feststellung dieser Gesundheitsstörung nach dem Sozialgesetzbuch XII durch das Versorgungsamt erfolgt oder beantragt ist, anhand der versorgungsbehördlichen Unterlagen zur Hörstörung.
Diese Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt und bei anderen Sozialleistungen nicht als Einkommen berücksichtigt.
Antragsformulare sind bei der Stadt Beckum erhältlich und können auch hier ausgefüllt werden. Die Anträge werden dann an den Landschaftsverband weitergeleitet.
Bitte vereinbaren Sie für eine persönliche Vorsprache unbedingt zuvor einen Termin.

Die Antragsformulare können auch direkt beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe

  • Abteilung Soziales, Pflege und Rehabilitation
  • Warendorfer Straße 26 -28
  • 48145 Münster

angefordert werden.
Ausgefüllte Anträge können auch direkt dort eingereicht werden.


Rechtsgrundlagen allgemein

Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG)

Unterlagen

versorgungsbehördliche Feststellung in der Schwerbehindertenahngelegenheit oder
fachärztliche Bescheinigung

Kosten

keine

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Gehörlose (Hilfe für)

Menschen mit angeborener oder bis zum 18. Lebensjahr erworbener Taubheit oder an Taubheit grenzender Schwerhörigkeit erhalten auf Antrag zum Ausgleich der durch die Gehörlosigkeit bedingten Mehraufwendungen eine Hilfe von 77 Euro monatlich.
Vorausgesetzt wird, dass der Gehörlose keine entsprechende Leistungen nach sonstigen Vorschriften erhält und seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Nordrhein-Westfalen hat.
Maßgebend für die Bewertung der Hörstörung ist die Herabsetzung des Sprachgehörs, deren Umfang durch Prüfung ohne Hörhilfe zu bestimmen ist. Die Beurteilung der Hörstörung erfolgt mit Einverständnis des Antragstellers und soweit bereits die Feststellung dieser Gesundheitsstörung nach dem Sozialgesetzbuch XII durch das Versorgungsamt erfolgt oder beantragt ist, anhand der versorgungsbehördlichen Unterlagen zur Hörstörung.
Diese Leistung wird unabhängig von Einkommen und Vermögen gezahlt und bei anderen Sozialleistungen nicht als Einkommen berücksichtigt.
Antragsformulare sind bei der Stadt Beckum erhältlich und können auch hier ausgefüllt werden. Die Anträge werden dann an den Landschaftsverband weitergeleitet.
Bitte vereinbaren Sie für eine persönliche Vorsprache unbedingt zuvor einen Termin.

Die Antragsformulare können auch direkt beim Landschaftsverband Westfalen-Lippe

  • Abteilung Soziales, Pflege und Rehabilitation
  • Warendorfer Straße 26 -28
  • 48145 Münster

angefordert werden.
Ausgefüllte Anträge können auch direkt dort eingereicht werden.


Rechtsgrundlagen allgemein

Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG)

versorgungsbehördliche Feststellung in der Schwerbehindertenahngelegenheit oder
fachärztliche Bescheinigung

keine

https://serviceportal.beckum.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1257/show
Fachdienst Soziale Dienste
Weststraße 46 59269 Beckum
Telefon 02521 29-5001
Fax 02521 2955-5001

Frau

Wegge

17 (Verwaltungsgebäude Ständehaus, Erdgeschoss)

02521 29-5002
wegge.k@beckum.de

Frau

Baecker

18 (Verwaltungsgebäude Ständehaus, Erdgeschoss)

02521 29-5003
baecker@beckum.de

Frau

Holze

16 (Verwaltungsgebäude Ständehaus, Erdgeschoss)

02521 29-5004
holze@beckum.de

Frau

Mlottek

19 (Verwaltungsgebäude Ständehaus, Erdgeschoss)

02521 29-5005
mlottek@beckum.de

Frau

Heumann

12 (Verwaltungsgebäude Ständehaus, Erdgeschoss)

02521 29-5006
heumann@beckum.de