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Hilfen zur Gesundheit

Nicht krankenversicherten Hilfeempfängern kann der Fachdienst Soziale Dienste Hilfen zur Gesundheit gewähren.
Im Allgemeinen erfolgt dies durch Anmeldung bei einer Krankenkasse eigener Wahl, welche die Betreuung der leistungsberechtigten Person im Rahmen des Leistungsspektrums der gesetzlichen Krankenversicherung gegen Kostenerstattung übernimmt.
Hilfen zur Gesundheit können durch Ausstellung eines Krankenscheins auch für sonstige Personen erbracht werden, soweit ihnen und ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten nicht zuzumuten ist, die Kosten der Behandlung bzw. der ärztlich verordneten Maßnahmen aus eigenen Mitteln aufzubringen.
Der Fachdienst Soziale Dienste übernimmt dann die Kosten zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit und zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit. Die Leistungen des Fachdienstes Soziale Dienste entsprechen dem Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Ebenfalls können für die stationäre Behandlung im Krankenhaus oder im Rahmen einer Kurmaßnahme im Einzelfall Kosten übernommen werden.

Bitte vereinbaren Sie für ein persönliches Beratungsgespräch oder zur Antragstellung zuvor telefonisch einen Termin.

Rechtsgrundlagen allgemein

Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) §§ 47 ff

Unterlagen

Sofern Sie bereits laufende Leistungen erhalten, brauchen Sie keine weiteren Unterlagen.

Ansonsten benötigen Sie Einkommensnachweise und sonstige Unterlagen wie z.B.:

  • Ablehnungsbescheid der Pflegekasse,
  • Pflegegutachten der Pflegekasse (soweit vorhanden) 
  • Ärztliche Bescheinigung über die Art der Erkrankung (soweit vorhanden)
  • Rentenbescheid
  • Lohnbescheinigung
  • Wohngeldbescheid
  • Kindergeldbescheid
  • Einkommens-/Lohnsteuerbescheid
  • Mietvertrag
  • Abrechnung Strom, Gas
  • Nachweis über Arbeitslosmeldung
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Sparbücher
  • Nachweise über Versicherungsbeiträge
  • Sozialversicherungsausweis
  • Lohnsteuerkarte
  • Unterlagen zur Haltung eines PKW (Versicherungsnachweis/Fahrzeugschein)

Bei Trennung/Scheidung zusätzlich:

  • Schriftwechsel in der Trennungs-/Unterhaltsangelegenheit
  • Scheidungsurteil Urteil/Vergleich über Unterhalt 
  • Nachweise über Unterhaltszahlungen
  • Bescheid über die Gewährung von Unterhaltsvorschusszahlungen

Kosten

keine

Zuständige Organisationseinheit

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Hilfen zur Gesundheit

Nicht krankenversicherten Hilfeempfängern kann der Fachdienst Soziale Dienste Hilfen zur Gesundheit gewähren.
Im Allgemeinen erfolgt dies durch Anmeldung bei einer Krankenkasse eigener Wahl, welche die Betreuung der leistungsberechtigten Person im Rahmen des Leistungsspektrums der gesetzlichen Krankenversicherung gegen Kostenerstattung übernimmt.
Hilfen zur Gesundheit können durch Ausstellung eines Krankenscheins auch für sonstige Personen erbracht werden, soweit ihnen und ihren nicht getrennt lebenden Ehegatten nicht zuzumuten ist, die Kosten der Behandlung bzw. der ärztlich verordneten Maßnahmen aus eigenen Mitteln aufzubringen.
Der Fachdienst Soziale Dienste übernimmt dann die Kosten zur Erhaltung und Wiederherstellung der Gesundheit und zur Sicherung der Arbeitsfähigkeit. Die Leistungen des Fachdienstes Soziale Dienste entsprechen dem Leistungsspektrum der gesetzlichen Krankenkassen. Ebenfalls können für die stationäre Behandlung im Krankenhaus oder im Rahmen einer Kurmaßnahme im Einzelfall Kosten übernommen werden.

Bitte vereinbaren Sie für ein persönliches Beratungsgespräch oder zur Antragstellung zuvor telefonisch einen Termin.

Rechtsgrundlagen allgemein

Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) §§ 47 ff

Sofern Sie bereits laufende Leistungen erhalten, brauchen Sie keine weiteren Unterlagen.

Ansonsten benötigen Sie Einkommensnachweise und sonstige Unterlagen wie z.B.:

  • Ablehnungsbescheid der Pflegekasse,
  • Pflegegutachten der Pflegekasse (soweit vorhanden) 
  • Ärztliche Bescheinigung über die Art der Erkrankung (soweit vorhanden)
  • Rentenbescheid
  • Lohnbescheinigung
  • Wohngeldbescheid
  • Kindergeldbescheid
  • Einkommens-/Lohnsteuerbescheid
  • Mietvertrag
  • Abrechnung Strom, Gas
  • Nachweis über Arbeitslosmeldung
  • Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Sparbücher
  • Nachweise über Versicherungsbeiträge
  • Sozialversicherungsausweis
  • Lohnsteuerkarte
  • Unterlagen zur Haltung eines PKW (Versicherungsnachweis/Fahrzeugschein)

Bei Trennung/Scheidung zusätzlich:

  • Schriftwechsel in der Trennungs-/Unterhaltsangelegenheit
  • Scheidungsurteil Urteil/Vergleich über Unterhalt 
  • Nachweise über Unterhaltszahlungen
  • Bescheid über die Gewährung von Unterhaltsvorschusszahlungen

keine

Gesundheit https://serviceportal.beckum.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1243/show
Fachdienst Soziale Dienste
Weststraße 46 59269 Beckum
Telefon 02521 29-5001
Fax 02521 2955-5001

Frau

Wegge

17 (Verwaltungsgebäude Ständehaus, Erdgeschoss)

02521 29-5002
wegge.k@beckum.de

Frau

Baecker

18 (Verwaltungsgebäude Ständehaus, Erdgeschoss)

02521 29-5003
baecker@beckum.de

Frau

Holze

16 (Verwaltungsgebäude Ständehaus, Erdgeschoss)

02521 29-5004
holze@beckum.de

Frau

Mlottek

19 (Verwaltungsgebäude Ständehaus, Erdgeschoss)

02521 29-5005
mlottek@beckum.de

Frau

Heumann

12 (Verwaltungsgebäude Ständehaus, Erdgeschoss)

02521 29-5006
heumann@beckum.de