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Amtsvormundschaft

Unter Amtsvormundschaft versteht man die durch Gesetz (Kinder, deren Mütter minderjährig sind) oder Gerichtsbeschluss auf das Sozial- und Jugendamt übertragene rechtliche Vertretung  eines Kindes.
Das Vertretungsrecht umfasst  in der Regel alle Lebensbereiche des unter Vormundschaft stehenden Kindes.
Ziel der Amtsvormundschaft ist es das Wohl des Kindes zu sichern und seine Rechte gegenüber Anderen zu wahren. Die Amtsvormundschaft unterstützt die Eltern in der Wahrnehmnug ihrer Erziehungsaufgaben.

Rechtsgrundlagen allgemein

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Kinder- und Jugendhilfegesetz ( KJHG = SGB VIII)
Zivilprozessordnung (ZPO)

Kosten

keine

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Amtsvormundschaft Unter Amtsvormundschaft versteht man die durch Gesetz (Kinder, deren Mütter minderjährig sind) oder Gerichtsbeschluss auf das Sozial- und Jugendamt übertragene rechtliche Vertretung  eines Kindes.
Das Vertretungsrecht umfasst  in der Regel alle Lebensbereiche des unter Vormundschaft stehenden Kindes.
Ziel der Amtsvormundschaft ist es das Wohl des Kindes zu sichern und seine Rechte gegenüber Anderen zu wahren. Die Amtsvormundschaft unterstützt die Eltern in der Wahrnehmnug ihrer Erziehungsaufgaben.

Rechtsgrundlagen allgemein

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Kinder- und Jugendhilfegesetz ( KJHG = SGB VIII)
Zivilprozessordnung (ZPO)
keine Vormundschaft https://serviceportal.beckum.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1224/show
Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe
Weststraße 46 59269 Beckum
Telefon 02521 29-5101
Fax 02521 2955-5101

Frau

Birgit

Aufenvenne

112 (Ständehaus, Weststraße 57, 1. Obergeschoss)

02521 29-5106
aufenvenne@beckum.de

Frau

Ursula

Westermann

111 (Ständehaus, Weststraße 57, 1. OG)

02521 29-5107
westermann@beckum.de