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Adoption

Der Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe berät in Adoptionsfragen und führt Erstgespräche durch.
Es erfolgt eine Weitervermittlung an den Kreis Warendorf.
Für die Überprüfung und Schulung der Bewerber und für die Vermittlung von Adoptivkindern gibt es seit dem 01.01.05 eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle im Kreis Warendorf.
Das Kreisjugendamt Warendorf steht auch als direkter Ansprechpartner zur Verfügung.

Rechtsgrundlagen allgemein

Kinder- und Jugendhilfegesetz ( KJHG = SGB VIII)
Adoptionsvermittlungsgesetz
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Unterlagen

Bewerberbogen,
polizeiliches Führungszeugnis,
ärztliche Atteste,
Lebenslauf,
Verdienstbescheinigung,
Familienfoto

Kosten

keine

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Adoption Der Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe berät in Adoptionsfragen und führt Erstgespräche durch.
Es erfolgt eine Weitervermittlung an den Kreis Warendorf.
Für die Überprüfung und Schulung der Bewerber und für die Vermittlung von Adoptivkindern gibt es seit dem 01.01.05 eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle im Kreis Warendorf.
Das Kreisjugendamt Warendorf steht auch als direkter Ansprechpartner zur Verfügung.

Rechtsgrundlagen allgemein

Kinder- und Jugendhilfegesetz ( KJHG = SGB VIII)
Adoptionsvermittlungsgesetz
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Bewerberbogen,
polizeiliches Führungszeugnis,
ärztliche Atteste,
Lebenslauf,
Verdienstbescheinigung,
Familienfoto
keine https://serviceportal.beckum.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1210/show
Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe
Weststraße 46 59269 Beckum
Telefon 02521 29-5101
Fax 02521 2955-5101

Frau

Heike

Denner

111 (Rathaus Neubeckum, Hauptstraße 52, 1. OG)

02521 29-5159
denner@beckum.de