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Ehrenamtskarte

Seit dem 1. September 2011 gibt die Stadt Beckum Ehrenamtskarten an engagierte Einwohnerinnen und Einwohner auf Antrag aus.
Den Antrag auf Ausstellung der Ehrenamtskarte finden sie hier.
Voraussetzung:

  • mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr ehrenamtliche Tätigkeit ohne Vergütungoder pauschale Aufwandsentschädigung
  • und das nach einem Zeitraum von mindestens zwei Jahren

Die Ehrenamtskarte gilt landesweit in allen am Projekt teilnehmenden Kommunen und in allen gekennzeichneten Einrichtungen außerhalb des Wohnortes.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Mit der Ehrenamtskarte für engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Vereinen und Verbänden sagen Landesregierung, Städte, Gemeinden und Kreise Dankeschön. Mit ihr erhalten Sie z.B. ermäßigten Eintritt in Museen, Bibliotheken, Theater, Schwimmbäder, Volkshochschulen u.v.m..
Die Einrichtungen und Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, die das Projekt unterstützen, tragen einen entsprechenden Hinweis. Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht aller landesweit geltenden Vergünstigungen.

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Ehrenamtskarte

Seit dem 1. September 2011 gibt die Stadt Beckum Ehrenamtskarten an engagierte Einwohnerinnen und Einwohner auf Antrag aus.
Den Antrag auf Ausstellung der Ehrenamtskarte finden sie hier.
Voraussetzung:

  • mindestens fünf Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden pro Jahr ehrenamtliche Tätigkeit ohne Vergütungoder pauschale Aufwandsentschädigung
  • und das nach einem Zeitraum von mindestens zwei Jahren

Die Ehrenamtskarte gilt landesweit in allen am Projekt teilnehmenden Kommunen und in allen gekennzeichneten Einrichtungen außerhalb des Wohnortes.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Mit der Ehrenamtskarte für engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Vereinen und Verbänden sagen Landesregierung, Städte, Gemeinden und Kreise Dankeschön. Mit ihr erhalten Sie z.B. ermäßigten Eintritt in Museen, Bibliotheken, Theater, Schwimmbäder, Volkshochschulen u.v.m..
Die Einrichtungen und Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, die das Projekt unterstützen, tragen einen entsprechenden Hinweis. Hier finden Sie eine aktuelle Übersicht aller landesweit geltenden Vergünstigungen.

https://serviceportal.beckum.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1163/show
Fachdienst Soziale Dienste
Weststraße 46 59269 Beckum
Telefon 02521 29-5001
Fax 02521 2955-5001

Frau

Karina

Benjilany (Soziale Dienste)

10 (Verwaltungsgebäude Ständehaus, Erdgeschoss)

02521 29-5014
benjilany@beckum.de