Mitnutzung eines Abfallbehälters
Der gemeinsamen Nutzung eines Abfallbehälters kann zugestimmt werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Die gemeinsame Nutzung eines Restmüll- oder Biomüllbehälters muss mit einem direkten Nachbarn erfolgen
- Das Behältervolumen von 10 Litern pro Person pro Woche darf nicht unterschritten werden.
Beispiel:
Insgesamt nutzen vier Personen einen 80 Liter-Restmüllbehälter. Dieser wird 14-täglich geleert.
80 Liter : 2 Wochen = 40 Liter/Woche : 4 Personen = 10 Liter/Woche.
Sie möchten einen Mitnutzungsantrag für einen Abfallbehälter stellen? Es besteht die Möglichkeit, den Antrag weiter unten auszudrucken. Der Antrag muss vom Steuerpflichtigen, also von dem, der zukünftig die Abfallgebühren zahlt, und dem Mitnutzer ausgefüllt und unterschrieben werden. Bei einer Mietwohnung betrifft dies den Hauseigentümer/Vermieter. Diesen Antrag reichen Sie dem Fachdienst Umwelt und Grün zur Bearbeitung ein. Ein/e Sachbearbeiter/in wird sich mit Ihnen telefonisch in Verbindung setzen, um das Abholen oder Tauschen eines Abfallbehälters zu besprechen.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Kosten
Für diesen Antrag fallen keine Gebühren an.