Wenn Sie aus Beckum mit Ihrem Hund verziehen, Sie den Hund verkauft oder abgegeben haben oder wenn Ihr Hund verstorben sein sollte, müssen Sie Ihren Hund abmelden, damit die Hundesteuer eingestellt werden kann. Wurde Ihr Hund eingeschläfert, dann bringen Sie einen entsprechenden Nachweis mit.
Nach Abmeldung wird Ihnen der Änderungsbescheid über die Hundesteuer zugeschickt.
Die unterschriebene Abmeldung können Sie per Fax an 02521 2955-2132 oder per E-Mail an lillemannstoens@beckum.de senden.
Sie können die Abmeldung auch persönlich in den städtischen Bürgerbüros erledigen.
Bei sogenannten "gefährlichen Hunden" haben Sie eine Anzeige- und Mitteilungspflicht.
Bei Fragen zum Landeshundegesetz wenden Sie sich an den Fachdienst Recht und Ordnung.

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
Hundesteuersatzung

Rechtsgrundlagen allgemein
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 8)

Kosten

Gebühren für die Abmeldung werden nicht erhoben.