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Parkplätze innerhalb Beckums

Mit der Bewirtschaftung der Parkplätze im Stadtbereich sollen für Kunden und Besucher der Stadt Beckum Kurzzeitparkplätze bereitgehalten werden.

Bewirtschaftete Parkplätze:

  • Parkplatz Clemens-August Straße (Parkplätze 26 und 2 Schwerbehindertenparkplätze)
  • Parkplatz Elisabethstraße              (Parkplätze 50)
  • Parkplatz Rathaus                         (Parkplätze 55 und 2 ­Schwerbehindertenparkplätze)
  • Parkplatz Nordwall-Kreuzstraße    (Parkplätze 95 und 2­ Schwerbehindertenparkplätze)
  • Parkplatz Südstraße Teifgarage    (Parkplätze 55 und 1 Schwerbehindertenparkplatz)
  • Parkplatz Hindenburg                    (Parkplätze 50) von der Sternstraße aus ist die 1. bis 3. Reihe gebührenfrei)


Kosten für die bewirtschaften Parkplätze:

  • bis 30 Minuten:   gebührenfrei
  • bis 60 Minuten:   1 Euro
  • bis 120 Minuten: 2 Euro
  • bis 180 Minuten: 3 Euro
  • bis 240 Minuten: 4 Euro (Höchstparkdauer)


Parkzeiten:

  • Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
  • Samstag von 8.00 Uhr
  • Sonntage und Feiertage sind gebührenfrei


Tipp: Die ersten 30 Minuten kann kostenlos geparkt werden. Dafür müssen Sie lediglich einen Parkschein ziehen (1x den grünen Knopf am Parkscheinautomat drücken) ohne Geld einzuwerfen.

Sonstige Parkplätze:

  • Parkplatz Paterweg am Hallenbad (von Oktober bis April mit Parkscheibe max. 3 Stunden, von Mai bis September ist das parken gebührenfrei)
  • Parkplatz Rheinische Straße am Phönixpark (gebührenfrei)
  • Parkplatz Ladestraße (mit Parkscheibe max. 2 Stunden)
  • Parkplatz Dalmerweg am Freibad (gebührenfrei)
  • Parkplatz Oststraße am Edeka (mit Parkscheibe max. 2 Stunden)
  • Parkplatz Bergstraße (mit Parkscheibe max. 1 Stunde)


Was tun, wenn der Parkscheinautomat defekt ist?

  • Auch wenn ein Parkscheinautomat defekt ist, darf auf den - eigentlich gebührenpflichtigen - Parkplätzen im Geltungsbereich dieses Automaten geparkt werden. Allerdings muss eine Parkscheibe gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden (die auf die Ankunftszeit folgende halbe Stunde einzustellen ist) und die vorgeschriebene Höchstparkdauer darf nicht überschritten werden.


Störungen können Sie unter der 02521 29-3208 melden.

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Parkplätze innerhalb Beckums

Mit der Bewirtschaftung der Parkplätze im Stadtbereich sollen für Kunden und Besucher der Stadt Beckum Kurzzeitparkplätze bereitgehalten werden.

Bewirtschaftete Parkplätze:

  • Parkplatz Clemens-August Straße (Parkplätze 26 und 2 Schwerbehindertenparkplätze)
  • Parkplatz Elisabethstraße              (Parkplätze 50)
  • Parkplatz Rathaus                         (Parkplätze 55 und 2 ­Schwerbehindertenparkplätze)
  • Parkplatz Nordwall-Kreuzstraße    (Parkplätze 95 und 2­ Schwerbehindertenparkplätze)
  • Parkplatz Südstraße Teifgarage    (Parkplätze 55 und 1 Schwerbehindertenparkplatz)
  • Parkplatz Hindenburg                    (Parkplätze 50) von der Sternstraße aus ist die 1. bis 3. Reihe gebührenfrei)


Kosten für die bewirtschaften Parkplätze:

  • bis 30 Minuten:   gebührenfrei
  • bis 60 Minuten:   1 Euro
  • bis 120 Minuten: 2 Euro
  • bis 180 Minuten: 3 Euro
  • bis 240 Minuten: 4 Euro (Höchstparkdauer)


Parkzeiten:

  • Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr
  • Samstag von 8.00 Uhr
  • Sonntage und Feiertage sind gebührenfrei


Tipp: Die ersten 30 Minuten kann kostenlos geparkt werden. Dafür müssen Sie lediglich einen Parkschein ziehen (1x den grünen Knopf am Parkscheinautomat drücken) ohne Geld einzuwerfen.

Sonstige Parkplätze:

  • Parkplatz Paterweg am Hallenbad (von Oktober bis April mit Parkscheibe max. 3 Stunden, von Mai bis September ist das parken gebührenfrei)
  • Parkplatz Rheinische Straße am Phönixpark (gebührenfrei)
  • Parkplatz Ladestraße (mit Parkscheibe max. 2 Stunden)
  • Parkplatz Dalmerweg am Freibad (gebührenfrei)
  • Parkplatz Oststraße am Edeka (mit Parkscheibe max. 2 Stunden)
  • Parkplatz Bergstraße (mit Parkscheibe max. 1 Stunde)


Was tun, wenn der Parkscheinautomat defekt ist?

  • Auch wenn ein Parkscheinautomat defekt ist, darf auf den - eigentlich gebührenpflichtigen - Parkplätzen im Geltungsbereich dieses Automaten geparkt werden. Allerdings muss eine Parkscheibe gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden (die auf die Ankunftszeit folgende halbe Stunde einzustellen ist) und die vorgeschriebene Höchstparkdauer darf nicht überschritten werden.


Störungen können Sie unter der 02521 29-3208 melden.

https://serviceportal.beckum.de:443/de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1663/show
Fachdienst Recht und Ordnung
Weststraße 46 59269 Beckum

Herr

Dennis

Braam

024 (Rathaus Beckum, Erdgeschoss)

02521 29-3208
braam@beckum.de