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Hilfen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Flüchtlinge

Die Leistungen des Sozial- und Jugendamtes für Asylbewerberinnen, Asylberwerber und Flüchtlinge umfassen die wirtschaftliche Hilfe in und außerhalb von der Übergangseinrichtungen sowie die soziale Betreuung in den Übergangseinrichtungen.
Bei den wirtschaftlichen Hilfen bedeutet dies die Sicherstellung des regelmäßig notwendigen Lebensbedarfs (so genannte Grundleistungen) einschließlich der Hilfen in besonderen Lebenslagen (z. B. Krankenhilfe) durch finanzielle Mittel, Sachleistungen und persönliche Hilfen.
Grundlage sind das Asylbewerberleistungsgesetz und das Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch.
Zielgruppe sind Asylbewerberinnen, Asylberwerber und Flüchtlinge, die ihren Lebensunterhalt nicht durch eigene Mittel sicherstellen können.
Darüber hinaus erfolgt eine Betreuung der Asylbewerberinnen, Asylberwerber und Flüchtlinge in und außerhalb der Übergangseinrichtungen. Dazu gehören neben den Hilfeleistungen zur Bewältigung der  neuen Lebenssituation, auch Familienhilfe, Frauen- und Mädchenbetreuung, Kinder- und Jugendbetreuung, Beratung von Alleinstehenden sowie bei Problemsituationen im zwischenmenschlichen Bereich.
Bitte vereinbaren Sie für ein persönliches Beratungsgespräch oder zur Antragstellung vorab telefonisch einen Termin.

Rechtsgrundlagen allgemein

Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Kosten

keine

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Hilfen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Flüchtlinge

Die Leistungen des Sozial- und Jugendamtes für Asylbewerberinnen, Asylberwerber und Flüchtlinge umfassen die wirtschaftliche Hilfe in und außerhalb von der Übergangseinrichtungen sowie die soziale Betreuung in den Übergangseinrichtungen.
Bei den wirtschaftlichen Hilfen bedeutet dies die Sicherstellung des regelmäßig notwendigen Lebensbedarfs (so genannte Grundleistungen) einschließlich der Hilfen in besonderen Lebenslagen (z. B. Krankenhilfe) durch finanzielle Mittel, Sachleistungen und persönliche Hilfen.
Grundlage sind das Asylbewerberleistungsgesetz und das Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch.
Zielgruppe sind Asylbewerberinnen, Asylberwerber und Flüchtlinge, die ihren Lebensunterhalt nicht durch eigene Mittel sicherstellen können.
Darüber hinaus erfolgt eine Betreuung der Asylbewerberinnen, Asylberwerber und Flüchtlinge in und außerhalb der Übergangseinrichtungen. Dazu gehören neben den Hilfeleistungen zur Bewältigung der  neuen Lebenssituation, auch Familienhilfe, Frauen- und Mädchenbetreuung, Kinder- und Jugendbetreuung, Beratung von Alleinstehenden sowie bei Problemsituationen im zwischenmenschlichen Bereich.
Bitte vereinbaren Sie für ein persönliches Beratungsgespräch oder zur Antragstellung vorab telefonisch einen Termin.

Rechtsgrundlagen allgemein

Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

keine

Asylberwerberleistung https://serviceportal.beckum.de:443/de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1244/show
Fachdienst Soziale Dienste
Weststraße 46 59269 Beckum
Telefon 02521 29-5001
Fax 02521 2955-5001

Frau

Wegge

17 (Verwaltungsgebäude Ständehaus, Erdgeschoss)

02521 29-5002
wegge.k@beckum.de

Frau

Mlottek

19 (Verwaltungsgebäude Ständehaus, Erdgeschoss)

02521 29-5005
mlottek@beckum.de

Frau

Heumann

12 (Verwaltungsgebäude Ständehaus, Erdgeschoss)

02521 29-5006
heumann@beckum.de