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Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten richtet sich an Personen, bei denen besonders belastende Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind.
Insbesondere Menschen, die von Obdachlosigkeit und in Verbindung damit von weiteren existenziellen Problemlagen betroffene sind, gehören zu diesem Adressatenkreis. Je nach Problemstellung sind die erforderlichen Hilfen zu gewähren, soweit die Betroffenen nicht aus eigener Kraft fähig sind, die Schwierigkeiten zu überwinden und soweit nicht Leistungen nach anderen Vorschriften des Sozialgesetzbuchs vorrangig beansprucht werden können.
Zu näheren Einzelheiten geben wir Ihnen gern individuell Auskunft.
Bitte vereinbaren Sie für ein persönliches Beratungsgespräch oder zur antragstellung vorab telefonisch einen Termin.
Rechtsgrundlagen allgemein
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
Unterlagen
Werden im Beratungsgespräch geklärt.
Kosten
keine
Zuständige Organisationseinheit
- Fachdienst Soziale Dienste
Weststraße 46
59269 Beckum
E-Mail: may-neitemann@beckum.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Wegge
Tel: 02521 29-5002
E-Mail: wegge.k@beckum.de
SGB XII: Buchstaben A bis C
AsylbLG: Buchstaben A bis C - Frau Baecker
Tel: 02521 29-5003
E-Mail: baecker@beckum.de
Buchstaben D bis G, N bis R
- Frau Holze
Tel: 02521 29-5004
E-Mail: holze@beckum.de
Buchstaben H bis K
- Frau Mlottek
Tel: 02521 29-5005
E-Mail: mlottek@beckum.de
SGB XII: Buchstaben L, M, U bis Z
AsylbLG: Buchstaben D bis N - Frau Heumann
Tel: 02521 29-5006
E-Mail: heumann@beckum.de
SGB XII: Buchstaben S und T
AsylbLG: Buchstaben O bis Z
Die Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten richtet sich an Personen, bei denen besonders belastende Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind.
Insbesondere Menschen, die von Obdachlosigkeit und in Verbindung damit von weiteren existenziellen Problemlagen betroffene sind, gehören zu diesem Adressatenkreis. Je nach Problemstellung sind die erforderlichen Hilfen zu gewähren, soweit die Betroffenen nicht aus eigener Kraft fähig sind, die Schwierigkeiten zu überwinden und soweit nicht Leistungen nach anderen Vorschriften des Sozialgesetzbuchs vorrangig beansprucht werden können.
Zu näheren Einzelheiten geben wir Ihnen gern individuell Auskunft.
Bitte vereinbaren Sie für ein persönliches Beratungsgespräch oder zur antragstellung vorab telefonisch einen Termin.
Rechtsgrundlagen allgemein
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
Werden im Beratungsgespräch geklärt.
keine
https://serviceportal.beckum.de:443/de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1240/showFrau
Wegge
17 (Verwaltungsgebäude Ständehaus, Erdgeschoss)
Frau
Baecker
18 (Verwaltungsgebäude Ständehaus, Erdgeschoss)
Frau
Holze
16 (Verwaltungsgebäude Ständehaus, Erdgeschoss)
Frau
Mlottek
19 (Verwaltungsgebäude Ständehaus, Erdgeschoss)
Frau
Heumann
12 (Verwaltungsgebäude Ständehaus, Erdgeschoss)