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Einbürgerung
Wer bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt, kann auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Unter der Kreis Warendorf Seite finden Sie weitere Informationen zum Thema Einbürgerung.
Rechtsgrundlagen allgemein
§§ 8, 9 u. 10 ff. Staatsangehörigkeitsgesetz
Unterlagen
- Antragsformulare und Merkblätter sind beim Standesamt Beckum zu erhalten. Entscheidungsbehörde ist der Kreis Warendorf.
Kosten
255,00 € je Einbürgerung
51,00 € für jedes mit eingebürgerte Kind ohne eigenes Einkommen
Zuständige Organisationseinheit
- Standesamt
Weststraße 46
59269 Beckum
E-Mail: standesamt@beckum.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Kornelia Jürgens-Bohmert
Tel: 02521 29-3312
E-Mail: juergens@beckum.de
- Frau Rita Ahlmer
Tel: 02521 29-3310
E-Mail: ahlmer.r@beckum.de
- Frau Vahide Schütz
Tel: 02521 29-3311
E-Mail: schuetz@beckum.de
Wer bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt, kann auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Unter der Kreis Warendorf Seite finden Sie weitere Informationen zum Thema Einbürgerung.
Rechtsgrundlagen allgemein
§§ 8, 9 u. 10 ff. Staatsangehörigkeitsgesetz
- Antragsformulare und Merkblätter sind beim Standesamt Beckum zu erhalten. Entscheidungsbehörde ist der Kreis Warendorf.
255,00 € je Einbürgerung
51,00 € für jedes mit eingebürgerte Kind ohne eigenes Einkommen
Frau
Kornelia
Jürgens-Bohmert
3 (Rathaus Beckum, Erdgeschoss)
Frau
Rita
Ahlmer
5 (Rathaus Beckum, Erdgeschoss)
Frau
Vahide
Schütz
4 (Rathaus Beckum, Erdgeschoss)