BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Eingliederungshilfe (pauschal) nach § 9 Abs. 2 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG)

Aussiedler, die in der ehemaligen Sowjetunion unter Gewahrsam (Kommandanturaufsicht, TRUD-Armee) standen, haben unter Umständen einen Anspruch auf die Gewährung einer pauschalen Eingliederungshilfe.

Bei der Stadt Beckum sind Anträge hierzu erhältlich. Sie werden ausgefüllt an die Landesstelle für Aussiedler, Zuwanderer und ausländische Flüchtlinge in Unna-Massen zur weiteren Bearbeitung geschickt.


Rechtsgrundlagen allgemein

Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) § 9 Abs. 2

Unterlagen

  • Aussiedlerbescheinigung nach § 15 Abs. 1, Geburtsurkunde,
  • Personalausweis,
  • Kommandanturbescheinigung,
  • Unterlagen über den Aufenthaltsort/Wohnsitz in der damaligen Sowjetunion .

Zuständige Organisationseinheit

Eingliederungshilfe (pauschal) nach § 9 Abs. 2 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG)

Aussiedler, die in der ehemaligen Sowjetunion unter Gewahrsam (Kommandanturaufsicht, TRUD-Armee) standen, haben unter Umständen einen Anspruch auf die Gewährung einer pauschalen Eingliederungshilfe.

Bei der Stadt Beckum sind Anträge hierzu erhältlich. Sie werden ausgefüllt an die Landesstelle für Aussiedler, Zuwanderer und ausländische Flüchtlinge in Unna-Massen zur weiteren Bearbeitung geschickt.


Rechtsgrundlagen allgemein

Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) § 9 Abs. 2
  • Aussiedlerbescheinigung nach § 15 Abs. 1, Geburtsurkunde,
  • Personalausweis,
  • Kommandanturbescheinigung,
  • Unterlagen über den Aufenthaltsort/Wohnsitz in der damaligen Sowjetunion .
https://serviceportal.beckum.de:443/de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1192/show
Fachdienst Soziale Dienste
Weststraße 46 59269 Beckum
Telefon 02521 29-5001
Fax 02521 2955-5001