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Beerdigung anmelden
Zur Bestattung verpflichtet sind gem. § 8 des Bestattungsgesetzes Nordrhein-Westfalen in der nachstehenden Rangfolge:
- Ehegatten
- Lebenspartner
- volljährige Kinder
- Eltern
- volljährige Geschwister
- Großeltern und
- volljährige Enkelkinder
In der Regel übernimmt der Bestatter die Organisation der Bestattung, dass heißt, die notwendigen Behördengänge, Terminabsprachen für die Beisetzung, etc. Für die Anmeldung einer Beisetzung ist ein Antrag notwendig. Dieser Antrag liegt den ortsansässigen Bestattern vor. Ansonsten ist er auch bei der Friedhofsverwaltung im Fachdienst Umwelt und Grün zu bekommen. Ebenfalls muss eine Sterbeurkunde vorgelegt werden. Die Sterbeurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbeort liegt.
Welche Unterlagen im Einzelnen benötigt werden, zum Beispiel Geburtsurkunde, Familienbuch, etc. erfahren Sie beim Standesamt.
Es ist ratsam, sich im Vorfeld schon über Bestattungsmöglichkeiten zu erkundigen. Im Bestattungsfall sind Angehörige oft überfordert, weil viele Dinge gleichzeitig organisiert werden müssen.
Wenn die Angehörigen sich im Vorfeld schon über die einzelnen Möglichkeiten informiert haben, kann bei Eintritt eines Todesfalls leichter über die Grabauswahl entschieden werden.
Unter der "Dienstleistung Friedhof" erfahren Sie mehr über die unterschiedlichen Möglichkeiten einer Bestattung und die verschiedenenen Grabarten.
Nähere und ausführlichere Informationen erhalten Sie beim Fachdienst Umwelt und Grün.
Weitere Informationen zum Friedhof finden Sie hier.
Ortsrecht
Satzung der STADT BECKUM über die Benutzung der städtischen Friedhöfe (Friedhofssatzung)
Friedhofsgebührensatzung der STADT BECKUM
Zuständige Organisationseinheit
- Fachdienst Umwelt und Grün
Weststraße 46
59269 Beckum
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Silke Flüchter
Tel: 02521 29-6723
E-Mail: fluechter@beckum.de
- Frau Marita Denkert
Tel: 02521 29-6722
E-Mail: denkert@beckum.de
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Zur Bestattung verpflichtet sind gem. § 8 des Bestattungsgesetzes Nordrhein-Westfalen in der nachstehenden Rangfolge:
- Ehegatten
- Lebenspartner
- volljährige Kinder
- Eltern
- volljährige Geschwister
- Großeltern und
- volljährige Enkelkinder
In der Regel übernimmt der Bestatter die Organisation der Bestattung, dass heißt, die notwendigen Behördengänge, Terminabsprachen für die Beisetzung, etc. Für die Anmeldung einer Beisetzung ist ein Antrag notwendig. Dieser Antrag liegt den ortsansässigen Bestattern vor. Ansonsten ist er auch bei der Friedhofsverwaltung im Fachdienst Umwelt und Grün zu bekommen. Ebenfalls muss eine Sterbeurkunde vorgelegt werden. Die Sterbeurkunde wird von dem Standesamt ausgestellt, in deren Zuständigkeitsbereich der Sterbeort liegt.
Welche Unterlagen im Einzelnen benötigt werden, zum Beispiel Geburtsurkunde, Familienbuch, etc. erfahren Sie beim Standesamt.
Es ist ratsam, sich im Vorfeld schon über Bestattungsmöglichkeiten zu erkundigen. Im Bestattungsfall sind Angehörige oft überfordert, weil viele Dinge gleichzeitig organisiert werden müssen.
Wenn die Angehörigen sich im Vorfeld schon über die einzelnen Möglichkeiten informiert haben, kann bei Eintritt eines Todesfalls leichter über die Grabauswahl entschieden werden.
Unter der "Dienstleistung Friedhof" erfahren Sie mehr über die unterschiedlichen Möglichkeiten einer Bestattung und die verschiedenenen Grabarten.
Nähere und ausführlichere Informationen erhalten Sie beim Fachdienst Umwelt und Grün.
Weitere Informationen zum Friedhof finden Sie hier.
Ortsrecht
Satzung der STADT BECKUM über die Benutzung der städtischen Friedhöfe (Friedhofssatzung)
Friedhofsgebührensatzung der STADT BECKUM
Frau
Silke
Flüchter
163 (Rathaus Beckum, 1. Obergeschoss)
Frau
Marita
Denkert
164 (Rathaus Beckum, 1. Obergeschoss)