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Sportstättenbelegung

Die Stadt Beckum unterhält städtische Sport-, Turn- und Gymnastikhallen sowie Außensportanlagen (Kampfbahnen und Spielfelder) - nachfolgend Sportanlagen genannt.

Die Sportanlagen stehen den Beckumer Schulen, Sportvereinen- und verbänden, Weiterbildungseinrichtungen sowie sonstigen Sportgruppen zur regelmäßigen sportlichen Nutzung zur Verfügung.

Eine Übersicht mit den zur Verfügung stehenden Sportanlagen mitsamt möglicher Nutzungszeiten finden Sie im nebenstehenden Downloadbereich.

Die Nutzung ist schriftlich bei der Stadt Beckum zu beantragen.

Hierfür verwenden Sie bitte das als Download bereitgestellte Formular und senden dieses vollständig ausgefüllt möglichst per E-Mail an die Stadt Beckum.

Die E-Mail-Adresse ist sport@beckum.de

Alternativ senden Sie das Formular per Post an:

Stadt Beckum, Fachdienst Schule und Sport, Postfach 1863, 59248 Beckum.

Bitte beachten Sie bei der Beantragung Folgendes:

    • Die Bereitstellung und Nutzung der städtischen Sport-, Turn- und Gymnastikhallen sowie der Außensportanlagen (Kampfbahnen und Spielfelder) erfolgt nach der Satzung der Stadt Beckum über die Nutzung der städtischen Sportanlagen und die Erhebung von Nutzungsgebühren vom 5. Juni 2019 .
    • Nutzungsanträge sind mindestens 2 Wochen vor gewünschtem Nutzungsbeginn zu stellen.
    • Anträge auf vorrangige Berücksichtigung für zum Beispiel überregionale Veranstaltungen, Meisterschaftsspiele oder Turniere müssen der Stadt Beckum 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich vorliegen.
    • Sollte die Nutzung für mehrere Sportanlagen beantragt werden, füllen Sie bitte pro Sportanlage einen Antrag aus.
    • Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.
    • Bei teilbaren Hallen ist anzugeben, wie viele Hallenteile (z. B. 1/3) benötigt werden.
    • Fußballsportvereine, die Außensportanlagen beantragen, geben bitte nicht nur die benötigten Zeiten (z.B. donnerstags, 17:00 bis 22:00 Uhr), sondern auch die jeweiligen Mannschaften an, also pro Mannschaft die benötigte Trainingszeit (z.B. B-Jugend, donnerstags, 17:00 bis 18:30 Uhr; A-Jugend, donnerstags, 18:30 bis 20:00 Uhr etc.).
    • Die Vergabe von Nutzungszeiten der beiden Sporthallen des Berufskollegs des Kreises Warendorf durch die Stadt Beckum erstreckt sich auf die Zeit von montags bis freitags jeweils 16:00 bis 22:00 Uhr sowie für die Turnhalle der Astrid-Lindgren-Schule auf die Zeit von montags bis freitags von 16:15 bis 22:00 Uhr. Die Vergabe von Hallenzeiten bei Einzelveranstaltungen an Wochenenden übernimmt der Kreis Warendorf. (E-Mail: sarah.caspari@kreis-warendorf.de)

Die Hallen schließen am letzten Schultag vor den Schulferien des Landes Nordrhein-Westfalen und öffnen wieder am ersten Schultag nach den Ferien.

Sportstättenbelegung

Die Stadt Beckum unterhält städtische Sport-, Turn- und Gymnastikhallen sowie Außensportanlagen (Kampfbahnen und Spielfelder) - nachfolgend Sportanlagen genannt.

Die Sportanlagen stehen den Beckumer Schulen, Sportvereinen- und verbänden, Weiterbildungseinrichtungen sowie sonstigen Sportgruppen zur regelmäßigen sportlichen Nutzung zur Verfügung.

Eine Übersicht mit den zur Verfügung stehenden Sportanlagen mitsamt möglicher Nutzungszeiten finden Sie im nebenstehenden Downloadbereich.

Die Nutzung ist schriftlich bei der Stadt Beckum zu beantragen.

Hierfür verwenden Sie bitte das als Download bereitgestellte Formular und senden dieses vollständig ausgefüllt möglichst per E-Mail an die Stadt Beckum.

Die E-Mail-Adresse ist sport@beckum.de

Alternativ senden Sie das Formular per Post an:

Stadt Beckum, Fachdienst Schule und Sport, Postfach 1863, 59248 Beckum.

Bitte beachten Sie bei der Beantragung Folgendes:

    • Die Bereitstellung und Nutzung der städtischen Sport-, Turn- und Gymnastikhallen sowie der Außensportanlagen (Kampfbahnen und Spielfelder) erfolgt nach der Satzung der Stadt Beckum über die Nutzung der städtischen Sportanlagen und die Erhebung von Nutzungsgebühren vom 5. Juni 2019 .
    • Nutzungsanträge sind mindestens 2 Wochen vor gewünschtem Nutzungsbeginn zu stellen.
    • Anträge auf vorrangige Berücksichtigung für zum Beispiel überregionale Veranstaltungen, Meisterschaftsspiele oder Turniere müssen der Stadt Beckum 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich vorliegen.
    • Sollte die Nutzung für mehrere Sportanlagen beantragt werden, füllen Sie bitte pro Sportanlage einen Antrag aus.
    • Unvollständige Anträge können nicht berücksichtigt werden.
    • Bei teilbaren Hallen ist anzugeben, wie viele Hallenteile (z. B. 1/3) benötigt werden.
    • Fußballsportvereine, die Außensportanlagen beantragen, geben bitte nicht nur die benötigten Zeiten (z.B. donnerstags, 17:00 bis 22:00 Uhr), sondern auch die jeweiligen Mannschaften an, also pro Mannschaft die benötigte Trainingszeit (z.B. B-Jugend, donnerstags, 17:00 bis 18:30 Uhr; A-Jugend, donnerstags, 18:30 bis 20:00 Uhr etc.).
    • Die Vergabe von Nutzungszeiten der beiden Sporthallen des Berufskollegs des Kreises Warendorf durch die Stadt Beckum erstreckt sich auf die Zeit von montags bis freitags jeweils 16:00 bis 22:00 Uhr sowie für die Turnhalle der Astrid-Lindgren-Schule auf die Zeit von montags bis freitags von 16:15 bis 22:00 Uhr. Die Vergabe von Hallenzeiten bei Einzelveranstaltungen an Wochenenden übernimmt der Kreis Warendorf. (E-Mail: sarah.caspari@kreis-warendorf.de)

Die Hallen schließen am letzten Schultag vor den Schulferien des Landes Nordrhein-Westfalen und öffnen wieder am ersten Schultag nach den Ferien.

Turnhallenbelegung https://serviceportal.beckum.de:443/de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1148/show
Fachdienst Schule und Sport
Weststraße 46 59269 Beckum
Telefon 02521 29-4001
Fax 02521 2955-4001

Frau

Stefanie

Knöbel

202 (Verwaltungsgebäude Elisabethstraße 2)

02521 29-4011
sport@beckum.de