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Jugendleiter/innen-Card (=JULEICA)

Die Jugendleiter/Innen Card weist ehrenamtlich Tätige in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aus. Sie dient zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements, zur Legitimation gegenüber Dritten und zum Nachweis der Berechtigung für die Inanspruchnahme von Rechten und Vergünstigungen die an die Funktion „Jugendleiter/in“ oder ausdrücklich an diese Card anknüpfen. In Beckum  ist dies zum Beispiel  die ermäßigte Benutzungsgebühr der Bäder.
Voraussetzungen für den Erhalt der Card sind eine ausreichende praktische und theoretische Qualifizierung für die Aufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit und die Fähigkeit, verantwortlich Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten sowie Kenntnisse in „Erster-Hilfe“. Die Inhaberin bzw. der Inhaber der Card soll in der Regel das 16. Lebensjahr vollendet haben. In besonders vom Träger zu begründenden Fällen kann die Card auch für Jugendleiterinnen bzw. Jugendleiter im Alter von 15 Jahren ausgestellt werden.

Rechtsgrundlagen allgemein

Runderlass des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16.12.1999  - IV B 4 – 1207.14-.

Unterlagen

  • Nachweis über ehrenamtliche Tätigkeit bei einem freien oder öffentlichen Träger in der Jugendhilfe mit Stempel und Unterschrift des Trägers.
  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Jugendleiter/Innen-Kurs, der den für den Kreis Warendorf festgelegten Qualitätsstandards entspricht.
  • Nachweis über die Teilnahme an einem „Erste-Hilfe“- Kurs, der den Inhalt von 8 Doppelstunden umfasst.

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Jugendleiter/innen-Card (=JULEICA) Die Jugendleiter/Innen Card weist ehrenamtlich Tätige in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen aus. Sie dient zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements, zur Legitimation gegenüber Dritten und zum Nachweis der Berechtigung für die Inanspruchnahme von Rechten und Vergünstigungen die an die Funktion „Jugendleiter/in“ oder ausdrücklich an diese Card anknüpfen. In Beckum  ist dies zum Beispiel  die ermäßigte Benutzungsgebühr der Bäder.
Voraussetzungen für den Erhalt der Card sind eine ausreichende praktische und theoretische Qualifizierung für die Aufgaben in der Kinder- und Jugendarbeit und die Fähigkeit, verantwortlich Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen zu gestalten sowie Kenntnisse in „Erster-Hilfe“. Die Inhaberin bzw. der Inhaber der Card soll in der Regel das 16. Lebensjahr vollendet haben. In besonders vom Träger zu begründenden Fällen kann die Card auch für Jugendleiterinnen bzw. Jugendleiter im Alter von 15 Jahren ausgestellt werden.

Rechtsgrundlagen allgemein

Runderlass des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16.12.1999  - IV B 4 – 1207.14-.
  • Nachweis über ehrenamtliche Tätigkeit bei einem freien oder öffentlichen Träger in der Jugendhilfe mit Stempel und Unterschrift des Trägers.
  • Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Jugendleiter/Innen-Kurs, der den für den Kreis Warendorf festgelegten Qualitätsstandards entspricht.
  • Nachweis über die Teilnahme an einem „Erste-Hilfe“- Kurs, der den Inhalt von 8 Doppelstunden umfasst.
https://serviceportal.beckum.de:443/de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1146/show
Fachdienst Kinder-, Jugend- und Familienförderung
Nordwall 2 59269 Beckum
Telefon 02521 29-5201
Fax 02521 2955-5201

Frau

Sandra

Kowalczyk

Raum: 10 Verwaltungsgebäude Nordwall 2, (1. OG)

02521 29-5210
kowalczyk@beckum.de