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Hundeabmeldung

Wenn Sie aus Beckum mit Ihrem Hund verziehen, Sie den Hund verkauft oder abgegeben haben oder wenn Ihr Hund verstorben sein sollte, müssen Sie Ihren Hund abmelden, damit die Hundesteuer eingestellt werden kann. Wurde Ihr Hund eingeschläfert, dann bringen Sie einen entsprechenden Nachweis mit.
Nach Abmeldung wird Ihnen der Änderungsbescheid über die Hundesteuer zugeschickt.
Die unterschriebene Abmeldung können Sie per Fax an 02521 2955-2132 oder per E-Mail an lillemannstoens@beckum.de senden.
Sie können die Abmeldung auch persönlich in den städtischen Bürgerbüros erledigen.
Bei sogenannten "gefährlichen Hunden" haben Sie eine Anzeige- und Mitteilungspflicht.
Bei Fragen zum Landeshundegesetz wenden Sie sich an den Fachdienst Recht und Ordnung.

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
Hundesteuersatzung

Rechtsgrundlagen allgemein
Hundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (§ 8)

Kosten

Gebühren für die Abmeldung werden nicht erhoben.

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Nach Abmeldung wird Ihnen der Änderungsbescheid über die Hundesteuer zugeschickt.
Die unterschriebene Abmeldung können Sie per Fax an 02521 2955-2132 oder per E-Mail an lillemannstoens@beckum.de senden.
Sie können die Abmeldung auch persönlich in den städtischen Bürgerbüros erledigen.
Bei sogenannten "gefährlichen Hunden" haben Sie eine Anzeige- und Mitteilungspflicht.
Bei Fragen zum Landeshundegesetz wenden Sie sich an den Fachdienst Recht und Ordnung.

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Hundesteuer, Große Hunde https://serviceportal.beckum.de:443/de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1145/show
Fachdienst Stadtkasse und Steuern
Weststraße 46 59269 Beckum
Telefon 02521 29-2101
Fax 02521 2955-2101

Frau

Diana

Lillemannstöns

16 (Rathaus Beckum, Erdgeschoss)

02521 29-2131
lillemannstoens@beckum.de
Fachdienst Recht und Ordnung
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Fachdienst Bürgerbüro Beckum - Standort Beckum
Weststraße 46 59269 Beckum
Telefon 02521 29-3333
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02521 29-2131
lillemannstoens@beckum.de
Fachdienst Bürgerbüro Neubeckum - Standort Neubeckum
Hauptstraße 52 59269 Beckum
Telefon 02521 29-3333
Fax 02521 29-553399

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