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Aufnahme nach dem Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG)

Für die Aufnahme als Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) aus den Republiken der ehemaligen Sowjetunion in die Bundesrepublik Deutschland muss ein Antrag gestellt werden. Bevollmächtigte Personen erhalten die erforderlichen Anträge auf Aufnahme in die Bundesrepublik Deutschland und weitere Unterlagen nach dem BVFG bei der Stadt Beckum.

Rechtsgrundlagen allgemein

Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) §§ 27,28.

Unterlagen

Angaben über die ausreisewilligen Personen zu Familienstand, Alter, Nationalität

Zuständige Organisationseinheit

Aufnahme nach dem Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) Für die Aufnahme als Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) aus den Republiken der ehemaligen Sowjetunion in die Bundesrepublik Deutschland muss ein Antrag gestellt werden. Bevollmächtigte Personen erhalten die erforderlichen Anträge auf Aufnahme in die Bundesrepublik Deutschland und weitere Unterlagen nach dem BVFG bei der Stadt Beckum.

Rechtsgrundlagen allgemein

Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) §§ 27,28.
Angaben über die ausreisewilligen Personen zu Familienstand, Alter, Nationalität https://serviceportal.beckum.de:443/de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1144/show
Fachdienst Soziale Dienste
Weststraße 46 59269 Beckum
Telefon 02521 29-5001
Fax 02521 2955-5001