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Aufnahme nach dem Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG)
Für die Aufnahme als Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) aus den Republiken der ehemaligen Sowjetunion in die Bundesrepublik Deutschland muss ein Antrag gestellt werden. Bevollmächtigte Personen erhalten die erforderlichen Anträge auf Aufnahme in die Bundesrepublik Deutschland und weitere Unterlagen nach dem BVFG bei der Stadt Beckum.
Rechtsgrundlagen allgemein
Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) §§ 27,28.Unterlagen
Angaben über die ausreisewilligen Personen zu Familienstand, Alter, Nationalität
Zuständige Organisationseinheit
- Fachdienst Soziale Dienste
Weststraße 46
59269 Beckum
E-Mail: may-neitemann@beckum.de
Aufnahme nach dem Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) Für die Aufnahme als Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) aus den Republiken der ehemaligen Sowjetunion in die Bundesrepublik Deutschland muss ein Antrag gestellt werden. Bevollmächtigte Personen erhalten die erforderlichen Anträge auf Aufnahme in die Bundesrepublik Deutschland und weitere Unterlagen nach dem BVFG bei der Stadt Beckum.
Rechtsgrundlagen allgemein
Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) §§ 27,28. Angaben über die ausreisewilligen Personen zu Familienstand, Alter, Nationalität https://serviceportal.beckum.de:443/de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1144/show Fachdienst Soziale Dienste
001 Weststraße 46 59269 Beckum
Telefon 02521 29-5001
Fax 02521 2955-5001