BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Amtsvormundschaft
Unter Amtsvormundschaft versteht man die durch Gesetz (Kinder, deren Mütter minderjährig sind) oder Gerichtsbeschluss auf das Sozial- und Jugendamt übertragene rechtliche Vertretung eines Kindes.
Das Vertretungsrecht umfasst in der Regel alle Lebensbereiche des unter Vormundschaft stehenden Kindes.
Ziel der Amtsvormundschaft ist es das Wohl des Kindes zu sichern und seine Rechte gegenüber Anderen zu wahren. Die Amtsvormundschaft unterstützt die Eltern in der Wahrnehmnug ihrer Erziehungsaufgaben.
Kinder- und Jugendhilfegesetz ( KJHG = SGB VIII)
Zivilprozessordnung (ZPO)
Das Vertretungsrecht umfasst in der Regel alle Lebensbereiche des unter Vormundschaft stehenden Kindes.
Ziel der Amtsvormundschaft ist es das Wohl des Kindes zu sichern und seine Rechte gegenüber Anderen zu wahren. Die Amtsvormundschaft unterstützt die Eltern in der Wahrnehmnug ihrer Erziehungsaufgaben.
Rechtsgrundlagen allgemein
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)Kinder- und Jugendhilfegesetz ( KJHG = SGB VIII)
Zivilprozessordnung (ZPO)
Kosten
keine
Zuständige Organisationseinheit
- Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe
Weststraße 46
59269 Beckum
E-Mail: kinder-undjugendhilfe@beckum.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Birgit Aufenvenne
Tel: 02521 29-5106
E-Mail: aufenvenne@beckum.de
- Frau Ursula Westermann
Tel: 02521 29-5107
E-Mail: westermann@beckum.de
Amtsvormundschaft Unter Amtsvormundschaft versteht man die durch Gesetz (Kinder, deren Mütter minderjährig sind) oder Gerichtsbeschluss auf das Sozial- und Jugendamt übertragene rechtliche Vertretung eines Kindes.
Das Vertretungsrecht umfasst in der Regel alle Lebensbereiche des unter Vormundschaft stehenden Kindes.
Ziel der Amtsvormundschaft ist es das Wohl des Kindes zu sichern und seine Rechte gegenüber Anderen zu wahren. Die Amtsvormundschaft unterstützt die Eltern in der Wahrnehmnug ihrer Erziehungsaufgaben.
Kinder- und Jugendhilfegesetz ( KJHG = SGB VIII)
Zivilprozessordnung (ZPO) keine Vormundschaft https://serviceportal.beckum.de:443/mitarbeiter/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1224/show
Das Vertretungsrecht umfasst in der Regel alle Lebensbereiche des unter Vormundschaft stehenden Kindes.
Ziel der Amtsvormundschaft ist es das Wohl des Kindes zu sichern und seine Rechte gegenüber Anderen zu wahren. Die Amtsvormundschaft unterstützt die Eltern in der Wahrnehmnug ihrer Erziehungsaufgaben.
Rechtsgrundlagen allgemein
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)Kinder- und Jugendhilfegesetz ( KJHG = SGB VIII)
Zivilprozessordnung (ZPO) keine Vormundschaft https://serviceportal.beckum.de:443/mitarbeiter/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1224/show
Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe
001 Weststraße 46 59269 Beckum
Telefon 02521 29-5101
Fax 02521 2955-5101
Frau
Birgit
Aufenvenne
112 (Ständehaus, Weststraße 57, 1. Obergeschoss)
02521 29-5106
aufenvenne@beckum.de
Frau
Ursula
Westermann
111 (Ständehaus, Weststraße 57, 1. OG)
02521 29-5107
westermann@beckum.de