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Adoption
Der Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe berät in Adoptionsfragen und führt Erstgespräche durch.
Es erfolgt eine Weitervermittlung an den Kreis Warendorf.
Für die Überprüfung und Schulung der Bewerber und für die Vermittlung von Adoptivkindern gibt es seit dem 01.01.05 eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle im Kreis Warendorf.
Das Kreisjugendamt Warendorf steht auch als direkter Ansprechpartner zur Verfügung.
Adoptionsvermittlungsgesetz
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Es erfolgt eine Weitervermittlung an den Kreis Warendorf.
Für die Überprüfung und Schulung der Bewerber und für die Vermittlung von Adoptivkindern gibt es seit dem 01.01.05 eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle im Kreis Warendorf.
Das Kreisjugendamt Warendorf steht auch als direkter Ansprechpartner zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen allgemein
Kinder- und Jugendhilfegesetz ( KJHG = SGB VIII)Adoptionsvermittlungsgesetz
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Unterlagen
Bewerberbogen,
polizeiliches Führungszeugnis,
ärztliche Atteste,
Lebenslauf,
Verdienstbescheinigung,
Familienfoto
polizeiliches Führungszeugnis,
ärztliche Atteste,
Lebenslauf,
Verdienstbescheinigung,
Familienfoto
Kosten
keine
Zuständige Organisationseinheit
- Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe
Weststraße 46
59269 Beckum
E-Mail: kinder-undjugendhilfe@beckum.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Heike Denner
Tel: 02521 29-5159
E-Mail: denner@beckum.de
Adoption Der Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe berät in Adoptionsfragen und führt Erstgespräche durch.
Es erfolgt eine Weitervermittlung an den Kreis Warendorf.
Für die Überprüfung und Schulung der Bewerber und für die Vermittlung von Adoptivkindern gibt es seit dem 01.01.05 eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle im Kreis Warendorf.
Das Kreisjugendamt Warendorf steht auch als direkter Ansprechpartner zur Verfügung.
Adoptionsvermittlungsgesetz
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Bewerberbogen,
polizeiliches Führungszeugnis,
ärztliche Atteste,
Lebenslauf,
Verdienstbescheinigung,
Familienfoto keine https://serviceportal.beckum.de:443/mitarbeiter/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1210/show
Es erfolgt eine Weitervermittlung an den Kreis Warendorf.
Für die Überprüfung und Schulung der Bewerber und für die Vermittlung von Adoptivkindern gibt es seit dem 01.01.05 eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle im Kreis Warendorf.
Das Kreisjugendamt Warendorf steht auch als direkter Ansprechpartner zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen allgemein
Kinder- und Jugendhilfegesetz ( KJHG = SGB VIII)Adoptionsvermittlungsgesetz
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) Bewerberbogen,
polizeiliches Führungszeugnis,
ärztliche Atteste,
Lebenslauf,
Verdienstbescheinigung,
Familienfoto keine https://serviceportal.beckum.de:443/mitarbeiter/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1210/show
Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe
001 Weststraße 46 59269 Beckum
Telefon 02521 29-5101
Fax 02521 2955-5101
Frau
Heike
Denner
111 (Rathaus Neubeckum, Hauptstraße 52, 1. OG)
02521 29-5159
denner@beckum.de