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Pflegekinderdienst
Der Pflegekinderdienst vermittelt Kinder, die aus verschieden Gründen nicht mehr in ihrem Elternhaus leben können, in geeignete Pflegefamilien. Der Aufenthalt kann dauerhaft oder zeitlich beschränkt sein. Das Pflegeverhältnis endet in der Regel mit der Volljährigkeit des Kindes kann aber auch über die hinaus fortgeführt werden.
Der Pflegekinderdienst bleibt während der gesamten Pflegezeit Ansprechpartner für das Pflegekind und seine Pflegeeltern.
Für die Dauer der Pflegezeit wird ein in Altersstufen gestaffeltes, Pflegegeld gezahlt. Hinzu kommen verschiedene Beihilfen für die Einschulung, Ferien/Schulfahrten Konfirmation, Kommunion etc.
Familien, Ehepaare oder Einzelpersonen können sich als Pflegepersonen bewerben.
Die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse werden durch Gespräche und Hausbesuche geprüft. Bei Eignung kann dann eine Vermittlung erfolgen.
Der Pflegekinderdienst bleibt während der gesamten Pflegezeit Ansprechpartner für das Pflegekind und seine Pflegeeltern.
Für die Dauer der Pflegezeit wird ein in Altersstufen gestaffeltes, Pflegegeld gezahlt. Hinzu kommen verschiedene Beihilfen für die Einschulung, Ferien/Schulfahrten Konfirmation, Kommunion etc.
Familien, Ehepaare oder Einzelpersonen können sich als Pflegepersonen bewerben.
Die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse werden durch Gespräche und Hausbesuche geprüft. Bei Eignung kann dann eine Vermittlung erfolgen.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG = SGB VIII)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Unterlagen
Bewerberbogen,
polizeiliches Führungszeugnis,
ärztliche Atteste,
Lebenslauf,
Verdienstbescheinigung,
Familienfoto
polizeiliches Führungszeugnis,
ärztliche Atteste,
Lebenslauf,
Verdienstbescheinigung,
Familienfoto
Kosten
keine
Zuständige Organisationseinheit
- Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe
Weststraße 46
59269 Beckum
E-Mail: kinder-undjugendhilfe@beckum.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Heike Denner
Tel: 02521 29-5159
E-Mail: denner@beckum.de
Pflegekinderdienst Der Pflegekinderdienst vermittelt Kinder, die aus verschieden Gründen nicht mehr in ihrem Elternhaus leben können, in geeignete Pflegefamilien. Der Aufenthalt kann dauerhaft oder zeitlich beschränkt sein. Das Pflegeverhältnis endet in der Regel mit der Volljährigkeit des Kindes kann aber auch über die hinaus fortgeführt werden.
Der Pflegekinderdienst bleibt während der gesamten Pflegezeit Ansprechpartner für das Pflegekind und seine Pflegeeltern.
Für die Dauer der Pflegezeit wird ein in Altersstufen gestaffeltes, Pflegegeld gezahlt. Hinzu kommen verschiedene Beihilfen für die Einschulung, Ferien/Schulfahrten Konfirmation, Kommunion etc.
Familien, Ehepaare oder Einzelpersonen können sich als Pflegepersonen bewerben.
Die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse werden durch Gespräche und Hausbesuche geprüft. Bei Eignung kann dann eine Vermittlung erfolgen.
polizeiliches Führungszeugnis,
ärztliche Atteste,
Lebenslauf,
Verdienstbescheinigung,
Familienfoto keine https://serviceportal.beckum.de:443/mitarbeiter/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1208/show
Der Pflegekinderdienst bleibt während der gesamten Pflegezeit Ansprechpartner für das Pflegekind und seine Pflegeeltern.
Für die Dauer der Pflegezeit wird ein in Altersstufen gestaffeltes, Pflegegeld gezahlt. Hinzu kommen verschiedene Beihilfen für die Einschulung, Ferien/Schulfahrten Konfirmation, Kommunion etc.
Familien, Ehepaare oder Einzelpersonen können sich als Pflegepersonen bewerben.
Die wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnisse werden durch Gespräche und Hausbesuche geprüft. Bei Eignung kann dann eine Vermittlung erfolgen.
Rechtsgrundlagen allgemein
- Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG = SGB VIII)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
polizeiliches Führungszeugnis,
ärztliche Atteste,
Lebenslauf,
Verdienstbescheinigung,
Familienfoto keine https://serviceportal.beckum.de:443/mitarbeiter/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1208/show
Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe
001 Weststraße 46 59269 Beckum
Telefon 02521 29-5101
Fax 02521 2955-5101
Frau
Heike
Denner
111 (Rathaus Neubeckum, Hauptstraße 52, 1. OG)
02521 29-5159
denner@beckum.de