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Elektroschrott
Mit dem 24. März 2005 ist das neue Elektro- und Elektronikgesetz in Kraft getreten. Die Anforderungen dieses Gesetzes beziehen sich auf sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte, die in privaten Haushaltungen oder sonstigen vergleichbaren Herkunftsbereichen zum Einsatz kommen und genutzt werden. Nach den gesetzlichen Auflagen sind die Hersteller für ihre Produkte verantwortlich, sie müssen Schadstoffe vermeiden und Altgeräte verwerten und recyceln. Zu organisieren ist auch die Sammlung der Altgeräte, hier arbeiten Entsorger, Kommunen, Hersteller und Handel Hand in Hand.
Die Abfallwirtschaftsgesellschaft des Kreises Warendorf ist für die Sammlung der alten Elektrogroßgeräte zuständig.
Melden Sie Ihre Elektro-Altgeräte bei der Abfallwirtschaftsgesellschaft des Kreises Warendorf mbH (AWG) an. Telefon: 0800 2334859.
Bei der Anmeldung machen Sie bitte Angaben zum Abfuhrort, über die Art und Menge der Geräte. Der Abfuhrtermin wird Ihnen anschließend mitgeteilt. Es werden nur die angemeldeten Objekte angefahren. Einfach so bereitgestellte Altgeräte können nicht mitgenommen werden. Diese Sammlung erfasst nicht Leuchtstofflampen etc., da diese ggf. zerstört werden können und damit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht. Diese Sammlung umfasst nicht allein angemeldete Kleingeräte! Diese können aus wirtschaftlichen Gründen nur in Verbindung mit Großgeräten gesammelt werden.
Bitte beachten Sie: Die Altgeräte müssen am Abfuhrtag an der Grundstücksgrenze bereit gestellt werden. dabei dürfen vorübergehende Personen, Radfahrer, Straßenverkehr etc. nicht gefährdet werden. Baumscheiben sind frei zu halten. Die Geräte dürfen nicht schon Tage vorher bereit gestellt werden. Die Abfuhr erfolgt am Abfuhrtag ab 7:00 Uhr. Mengenabhängig kann es im Laufe des Abfuhrtages zu Verzögerungen kommen, so dass die Abfuhr auch erst am Mittag erfolgen kann.
Kostenlose Annahme auf dem Recyclinghof Beckum auch möglich
Alternativ können Sie alle Elektro-Altgeräte auch kostenlos am Recyclinghof Beckum, Auf dem Tigge 34, Beckum, abgeben.
Vor allem kleinere ausrangierte Elektrogeräte, wie zum Beispiel Toaster, Kaffeemaschine, elektr. Spielzeug, etc. können dort kostenlos abgegeben werden. Es stehen Container für die jeweiligen Geräte bereit.
Der Recyclinghof wird von der Firma Franzpötter als private Einrichtung betrieben.
Öffnungszeiten des Recyclinghofes:
- montags bis freitags 8:00 - 17:00 Uhr
- samstags 8:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 02521 2081
Ortsrecht
Satzung der STADT BECKUM über Wertstoff- und Abfallentsorgung
Rechtsgrundlagen allgemein
Elektro- und Elektronikgerätegesetz in der zurzeit gültigen Fassung
Kosten
Es fallen keine extra Gebühren an. (Die Kosten dafür tragen zukünftig die Hersteller, d.h. die Entsorgungskosten fließen in die Preisgestaltung für neue Geräte ein und sind vom Verbraucher indirekt zu finanzieren. Bisher musste der Verbraucher die Entsorgungskosten direkt bei der Abgabe am Recyclinghof oder mittelbar über die Abfallgebühren zahlen.)
Zuständige Organisationseinheit
- Fachdienst Umwelt und Grün
Weststraße 46
59269 Beckum
E-Mail: umweltdienste@beckum.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Silke Stöppel
Tel: 02521 29-371
E-Mail: stoeppel.s@beckum.de
- Jennifer Kühle
Tel: 02521 29-312
E-Mail: kuehle@beckum.de
Mit dem 24. März 2005 ist das neue Elektro- und Elektronikgesetz in Kraft getreten. Die Anforderungen dieses Gesetzes beziehen sich auf sämtliche Elektro- und Elektronikgeräte, die in privaten Haushaltungen oder sonstigen vergleichbaren Herkunftsbereichen zum Einsatz kommen und genutzt werden. Nach den gesetzlichen Auflagen sind die Hersteller für ihre Produkte verantwortlich, sie müssen Schadstoffe vermeiden und Altgeräte verwerten und recyceln. Zu organisieren ist auch die Sammlung der Altgeräte, hier arbeiten Entsorger, Kommunen, Hersteller und Handel Hand in Hand.
Die Abfallwirtschaftsgesellschaft des Kreises Warendorf ist für die Sammlung der alten Elektrogroßgeräte zuständig.
Melden Sie Ihre Elektro-Altgeräte bei der Abfallwirtschaftsgesellschaft des Kreises Warendorf mbH (AWG) an. Telefon: 0800 2334859.
Bei der Anmeldung machen Sie bitte Angaben zum Abfuhrort, über die Art und Menge der Geräte. Der Abfuhrtermin wird Ihnen anschließend mitgeteilt. Es werden nur die angemeldeten Objekte angefahren. Einfach so bereitgestellte Altgeräte können nicht mitgenommen werden. Diese Sammlung erfasst nicht Leuchtstofflampen etc., da diese ggf. zerstört werden können und damit eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht. Diese Sammlung umfasst nicht allein angemeldete Kleingeräte! Diese können aus wirtschaftlichen Gründen nur in Verbindung mit Großgeräten gesammelt werden.
Bitte beachten Sie: Die Altgeräte müssen am Abfuhrtag an der Grundstücksgrenze bereit gestellt werden. dabei dürfen vorübergehende Personen, Radfahrer, Straßenverkehr etc. nicht gefährdet werden. Baumscheiben sind frei zu halten. Die Geräte dürfen nicht schon Tage vorher bereit gestellt werden. Die Abfuhr erfolgt am Abfuhrtag ab 7:00 Uhr. Mengenabhängig kann es im Laufe des Abfuhrtages zu Verzögerungen kommen, so dass die Abfuhr auch erst am Mittag erfolgen kann.
Kostenlose Annahme auf dem Recyclinghof Beckum auch möglich
Alternativ können Sie alle Elektro-Altgeräte auch kostenlos am Recyclinghof Beckum, Auf dem Tigge 34, Beckum, abgeben.
Vor allem kleinere ausrangierte Elektrogeräte, wie zum Beispiel Toaster, Kaffeemaschine, elektr. Spielzeug, etc. können dort kostenlos abgegeben werden. Es stehen Container für die jeweiligen Geräte bereit.
Der Recyclinghof wird von der Firma Franzpötter als private Einrichtung betrieben.
Öffnungszeiten des Recyclinghofes:
- montags bis freitags 8:00 - 17:00 Uhr
- samstags 8:00 - 13:00 Uhr
Telefon: 02521 2081
Ortsrecht
Satzung der STADT BECKUM über Wertstoff- und Abfallentsorgung
Rechtsgrundlagen allgemein
Elektro- und Elektronikgerätegesetz in der zurzeit gültigen Fassung
Es fallen keine extra Gebühren an. (Die Kosten dafür tragen zukünftig die Hersteller, d.h. die Entsorgungskosten fließen in die Preisgestaltung für neue Geräte ein und sind vom Verbraucher indirekt zu finanzieren. Bisher musste der Verbraucher die Entsorgungskosten direkt bei der Abgabe am Recyclinghof oder mittelbar über die Abfallgebühren zahlen.)
Kühlschränke, Waschmaschinen, Großgeräte https://serviceportal.beckum.de:443/mitarbeiter/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1204/showFrau
Silke
Stöppel
161 (Rathaus Beckum, 1. Obergeschoss)
Jennifer
Kühle
142 (Rathaus Beckum, 1. Obergeschoss)