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Führerschein EU-Kartenumtausch

Sie möchten Ihren alten Führerschein gegen den neuen EU-Kartenführerschein umtauschen?

Der neue Führerschein kann im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Beckum beantragt werden. 

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer besitzen noch graue oder rosafarbene Papierführerscheine. Diese Dokumente verlieren ab dem 19. Januar 2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr des Inhabers. Diese müssen rechtzeitig durch den in der EU einheitlichen und fälschungssicheren Kartenführerschein ersetzt werden. Auch Inhaberinnen und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat ohne Ablaufdatum sind von der Umtauschaktion betroffen. Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. 

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 1953 19. Jan. 2033
1953 - 1958 19. Juli 2022
1959 - 1964 19. Jan. 2023
1965 - 1970 19. Jan. 2024
1971 oder später 19. Jan. 2025
 
 

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 - 2001 19. Jan. 2026
2002 - 2004 19. Jan. 2027
2005 - 2007 19. Jan 2028
2008 19. Jan. 2029
2009 19. Jan. 2030
2010 19. Jan. 2031
2011 19. Jan. 2032
2012 - 18.01.2013 19. Jan. 2033

Sie erhalten den neuen Führerschein innerhalb von 3 Monaten per Post. Der alte Führerschein wird mit dem Ablauf der jeweiligen Umtauschfrist ungültig.
 
Mit der Umtauschaktion setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um. Das Ziel ist es, die unterschiedlichen Führerscheinmuster in der EU zu vereinheitlichen. Außerdem soll der EU-Kartenführerschein Fälschungen vorbeugen. Die Richtlinie sieht zudem vor, dass Führerscheine künftig alle 15 Jahre umgetauscht werden müssen.

 

Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass oder ein anderes gültiges Ausweisdokument
  • aktueller Führerschein
  • aktuelles biometrisches Lichtbild

Kosten

30,20 Euro

Zuständige Organisationseinheiten

Führerschein EU-Kartenumtausch

Der neue Führerschein kann im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Beckum beantragt werden. 

Viele Autofahrerinnen und Autofahrer besitzen noch graue oder rosafarbene Papierführerscheine. Diese Dokumente verlieren ab dem 19. Januar 2022 schrittweise ihre Gültigkeit – gestaffelt nach dem Geburtsjahr des Inhabers. Diese müssen rechtzeitig durch den in der EU einheitlichen und fälschungssicheren Kartenführerschein ersetzt werden. Auch Inhaberinnen und Inhaber eines älteren Führerscheins im Scheckkartenformat ohne Ablaufdatum sind von der Umtauschaktion betroffen. Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. 

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
vor 1953 19. Jan. 2033
1953 - 1958 19. Juli 2022
1959 - 1964 19. Jan. 2023
1965 - 1970 19. Jan. 2024
1971 oder später 19. Jan. 2025
 
 

Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 - 2001 19. Jan. 2026
2002 - 2004 19. Jan. 2027
2005 - 2007 19. Jan 2028
2008 19. Jan. 2029
2009 19. Jan. 2030
2010 19. Jan. 2031
2011 19. Jan. 2032
2012 - 18.01.2013 19. Jan. 2033

Sie erhalten den neuen Führerschein innerhalb von 3 Monaten per Post. Der alte Führerschein wird mit dem Ablauf der jeweiligen Umtauschfrist ungültig.
 
Mit der Umtauschaktion setzt Deutschland eine EU-Richtlinie um. Das Ziel ist es, die unterschiedlichen Führerscheinmuster in der EU zu vereinheitlichen. Außerdem soll der EU-Kartenführerschein Fälschungen vorbeugen. Die Richtlinie sieht zudem vor, dass Führerscheine künftig alle 15 Jahre umgetauscht werden müssen.

 

  • Personalausweis, Reisepass oder ein anderes gültiges Ausweisdokument
  • aktueller Führerschein
  • aktuelles biometrisches Lichtbild

30,20 Euro

EURO-Führerschein, Umtausch Fahrerlaubnis, Führerschein, EU-Kartenführerschein https://serviceportal.beckum.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1636/show
Fachdienst Bürgerbüro Beckum - Standort Beckum
Weststraße 46 59269 Beckum
Telefon 02521 29-3333
Fax 02521 2955-3399
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