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Untersuchungsberechtigungsschein
Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis beginnen, müssen nach den gesetzlichen Vorschriften ärztlich untersucht werden.
Diesen Untersuchungsberechtigungsschein erhalten Sie im Bürgerbüro.
Diesen Untersuchungsberechtigungsschein erhalten Sie im Bürgerbüro.
Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Kosten
- Die Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines ist kostenfrei
Zuständige Organisationseinheiten
- Fachdienst Bürgerbüro Beckum - Standort Beckum
Weststraße 46
59269 Beckum
E-Mail: buergerbuero@beckum.de
- Fachdienst Bürgerbüro Neubeckum - Standort Neubeckum
Hauptstraße 52
59269 Beckum
E-Mail: buergerbuero@beckum.de
Untersuchungsberechtigungsschein Jugendliche, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis beginnen, müssen nach den gesetzlichen Vorschriften ärztlich untersucht werden.
Diesen Untersuchungsberechtigungsschein erhalten Sie im Bürgerbüro.
Diesen Untersuchungsberechtigungsschein erhalten Sie im Bürgerbüro.
- Personalausweis oder Reisepass
- Die Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines ist kostenfrei
Fachdienst Bürgerbüro Beckum - Standort Beckum
001 Weststraße 46 59269 Beckum
Telefon 02521 29-3333
Fax 02521 2955-3333
Fachdienst Bürgerbüro Neubeckum - Standort Neubeckum
001 Hauptstraße 52 59269 Beckum
Fax 02521 2955-3333