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Parkberechtigungen
Für bestimmte Personengruppen wie
Diese berechtigen dann dazu, ohne die Auslage einer Parkscheibe auf bestimmten Parkplätzen ohne Zeitbegrenzung zu parken bzw. die Fußgängerzone zu befahren.
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gerne Auskunft.
- Anlieger bestimmter Straßen
- Geschäftsinhaber (z.B. in der Fußgängerzone)
- Handwerker oder
- Schwerbehinderte
Diese berechtigen dann dazu, ohne die Auslage einer Parkscheibe auf bestimmten Parkplätzen ohne Zeitbegrenzung zu parken bzw. die Fußgängerzone zu befahren.
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, geben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerbüros gerne Auskunft.
Zuständige Organisationseinheiten
- Fachdienst Bürgerbüro Beckum
Weststraße 46
59269 Beckum
E-Mail: buergerbuero@beckum.de
- Fachdienst Bürgerbüro Neubeckum
Hauptstraße 52
59269 Beckum
E-Mail: buergerbuero@beckum.de