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Reisepass
Für eine Reise ins Ausland benötigen Sie grundsätzlich einen Reisepass. In vielen Ländern Europas wird allerdings der Bundespersonalausweis als Passersatz anerkannt.
Den Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Eine Vertretung ist nicht möglich, da Sie den Antrag unterschreiben und Ihre Fingerabdrücke erfasst werden müssen. Die Ausstellung eines Reisepasses dauert bis zu 6 Wochen. Sollten Sie schon vorher einen Reisepass benötigen, können Sie innerhalb von 72 Stunden einen Expressreisepass bestellen.
Ist Ihr alter Reisepass gestohlen worden oder verloren gegangen, dann erstatten Sie so schnell wie möglich eine Verlustanzeige im Bürgerbüro. Bei der Benutzung von Ausweisdokumenten, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren, weist das Auswärtige Amt darauf hin, dass selbst wenn die Ausweisdokumente inzwischen wieder als "aufgefunden" gemeldet wurden, dieses nicht automatisch zu einer Löschung des Verlusteintrages in der Interpol-Datei führt. Es kommt daher immer wieder vor, dass die ausländische Grenzpolizei solche Ausweisdokumente einzieht. In solchen Fällen wird empfohlen einen neuen Reisepass zu beantragen.
Zur Beantragung ist bei einem Jugendlichen, der noch keine 18 Jahre alt ist, die Zustimmung beider Elternteile bzw. Sorgeberechtigten notwendig (siehe Downloads). Bei der Beantragung muss mindestens ein Elternteil oder Sorgeberechtigter anwesend sein.
Statusabfrage
Außerdem können Sie unter Online-Statusabfrage den Status Ihres Reisepasses prüfen. Sollte Ihr Dokument noch nicht zur Abholung bereit stehen, besteht die Möglichkeit eine E-Mail-Adresse zu hinterlegen. Mit dieser Information ist es uns möglich Sie zu kontaktieren, sobald das Dokument abgeholt werden kann.
Personaldokumente zur Eheschließung:
Falls Sie anläßlich Ihrer Eheschließung Ihren Namen ändern, besteht die Möglichkeit, rechtzeitig vor dem Termin neue Personalpapiere zu bestellen.
Bitte bringen Sie zur Beantragung der neuen Dokumente eine Bescheinigung des Standesamtes über die zukünftige Namensführung mit. Frühestens 8 Wochen vor dem Termin der Eheschließung kann ein Reisepass mit der Bescheinigung über die künftige Namensführung beantragt werden.
Unterlagen
- Alter Personalausweis oder Reisepass, auch wenn diese schon abgelaufen sind
- Sollten Sie weder einen alten Personalausweis oder Reisepass besitzen, bringen Sie bitte Ihre Geburtsurkunde mit
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild, welches nicht älter als ein Jahr ist, Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand
Kosten
- Reisepass für Personen bis 24 Jahre (6 Jahre gültig) 37,50 Euro
- Reisepass für Personen über 24 Jahre (10 Jahre gültig) 60,00 Euro
- Express-Reisepass für Personen bis 24 Jahre (6 Jahre gültig) 69,50 Euro
- Express-Reisepass für Personen über 24 Jahre (10 Jahre gültig) 92,00 Euro
Downloads
Zuständige Organisationseinheiten
- Fachdienst Bürgerbüro Beckum - Standort Beckum
Weststraße 46
59269 Beckum
E-Mail: buergerbuero@beckum.de
- Fachdienst Bürgerbüro Neubeckum - Standort Neubeckum
Hauptstraße 52
59269 Beckum
E-Mail: buergerbuero@beckum.de
Für eine Reise ins Ausland benötigen Sie grundsätzlich einen Reisepass. In vielen Ländern Europas wird allerdings der Bundespersonalausweis als Passersatz anerkannt.
Den Reisepass müssen Sie persönlich beantragen. Eine Vertretung ist nicht möglich, da Sie den Antrag unterschreiben und Ihre Fingerabdrücke erfasst werden müssen. Die Ausstellung eines Reisepasses dauert bis zu 6 Wochen. Sollten Sie schon vorher einen Reisepass benötigen, können Sie innerhalb von 72 Stunden einen Expressreisepass bestellen.
Ist Ihr alter Reisepass gestohlen worden oder verloren gegangen, dann erstatten Sie so schnell wie möglich eine Verlustanzeige im Bürgerbüro. Bei der Benutzung von Ausweisdokumenten, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren, weist das Auswärtige Amt darauf hin, dass selbst wenn die Ausweisdokumente inzwischen wieder als "aufgefunden" gemeldet wurden, dieses nicht automatisch zu einer Löschung des Verlusteintrages in der Interpol-Datei führt. Es kommt daher immer wieder vor, dass die ausländische Grenzpolizei solche Ausweisdokumente einzieht. In solchen Fällen wird empfohlen einen neuen Reisepass zu beantragen.
Zur Beantragung ist bei einem Jugendlichen, der noch keine 18 Jahre alt ist, die Zustimmung beider Elternteile bzw. Sorgeberechtigten notwendig (siehe Downloads). Bei der Beantragung muss mindestens ein Elternteil oder Sorgeberechtigter anwesend sein.
Statusabfrage
Außerdem können Sie unter Online-Statusabfrage den Status Ihres Reisepasses prüfen. Sollte Ihr Dokument noch nicht zur Abholung bereit stehen, besteht die Möglichkeit eine E-Mail-Adresse zu hinterlegen. Mit dieser Information ist es uns möglich Sie zu kontaktieren, sobald das Dokument abgeholt werden kann.
Personaldokumente zur Eheschließung:
Falls Sie anläßlich Ihrer Eheschließung Ihren Namen ändern, besteht die Möglichkeit, rechtzeitig vor dem Termin neue Personalpapiere zu bestellen.
Bitte bringen Sie zur Beantragung der neuen Dokumente eine Bescheinigung des Standesamtes über die zukünftige Namensführung mit. Frühestens 8 Wochen vor dem Termin der Eheschließung kann ein Reisepass mit der Bescheinigung über die künftige Namensführung beantragt werden.
- Alter Personalausweis oder Reisepass, auch wenn diese schon abgelaufen sind
- Sollten Sie weder einen alten Personalausweis oder Reisepass besitzen, bringen Sie bitte Ihre Geburtsurkunde mit
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild, welches nicht älter als ein Jahr ist, Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand
- Reisepass für Personen bis 24 Jahre (6 Jahre gültig) 37,50 Euro
- Reisepass für Personen über 24 Jahre (10 Jahre gültig) 60,00 Euro
- Express-Reisepass für Personen bis 24 Jahre (6 Jahre gültig) 69,50 Euro
- Express-Reisepass für Personen über 24 Jahre (10 Jahre gültig) 92,00 Euro