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Kinderreisepass
Für Auslandsreisen benötigen Kinder (auch Säuglinge) ein Ausweisdokument.
Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres kann hierzu ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Nach Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden. Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter, grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht).
In der Regel wird für Kinder ein Kinderreisepass (ohne elektronische Speichermedien) ausgestellt. Wird ein Kinderreisepass vom Einreisestaat nicht anerkannt, sollte ein regulärer Reisepass für das Kind beantragt werden. Die Bürgerbüros erteilen keine verbindlichen Auskünfte über Einreisebestimmungen.
Seit dem 1. Januar 2021 können Kinderreisepässe nur noch mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten ausgestellt werden. Auch können Verlängerungen der Gültigkeitsdauer seit dem 1. Januar 2021 maximal zwölf Monate betragen. Vor dem 1. Januar 2021 ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.
Der Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses muss von beiden Elternteilen gestellt werden, solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben. Kinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein. Kinder ab dem 10. Lebensjahr, müssen den Antrag und Pass auch selbst unterschreiben. Können nicht beide Elternteile persönlich im Bürgerbüro vorsprechen, sind die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils und dessen Personalausweis vorzulegen. Das Formular für die Zustimmung können Sie von dieser Seite herunterladen (siehe unten).
Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, der das alleinige Sorgerecht hat. Ein entsprechender Nachweis ist bei der Antragstellung vorzulegen.
Unterlagen
- Geburts- oder Abstammungsurkunde oder eine Abschrift aus dem Familienbuch (erhältlich beim Standesamt)
- Gegebenenfalls Nachweise zum Sorgerecht
- Aktuelles Lichtbild in der Größe 35 x 45 mm (Breite x Höhe)
- Das Lichtbild muss den Vorschriften der Bundesdruckerei entsprechen. Das Gesicht des Kindes muss auf dem Bild mindestens 32 mm und darf höchstens 38 mm hoch sein. Abweichungen können nur für Säuglinge und Kleinkinder gemacht werden.
Das Kind muss für die Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein!
Kosten
- Kinderreisepass 13 Euro
- Aktualisierung oder Verlängerung des Kinderreisepasses 6 Euro
Zuständige Organisationseinheiten
- Fachdienst Bürgerbüro Beckum - Standort Beckum
Weststraße 46
59269 Beckum
E-Mail: buergerbuero@beckum.de
- Fachdienst Bürgerbüro Neubeckum - Standort Neubeckum
Hauptstraße 52
59269 Beckum
E-Mail: buergerbuero@beckum.de
Für Auslandsreisen benötigen Kinder (auch Säuglinge) ein Ausweisdokument.
Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres kann hierzu ein Kinderreisepass ausgestellt werden. Nach Vollendung des 12. Lebensjahres kann ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden. Das Passgesetz bestimmt, dass Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, unabhängig vom Alter, grundsätzlich verpflichtet sind, einen gültigen Pass mitzuführen (Passpflicht).
In der Regel wird für Kinder ein Kinderreisepass (ohne elektronische Speichermedien) ausgestellt. Wird ein Kinderreisepass vom Einreisestaat nicht anerkannt, sollte ein regulärer Reisepass für das Kind beantragt werden. Die Bürgerbüros erteilen keine verbindlichen Auskünfte über Einreisebestimmungen.
Seit dem 1. Januar 2021 können Kinderreisepässe nur noch mit einer maximalen Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten ausgestellt werden. Auch können Verlängerungen der Gültigkeitsdauer seit dem 1. Januar 2021 maximal zwölf Monate betragen. Vor dem 1. Januar 2021 ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.
Der Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Kinderreisepasses muss von beiden Elternteilen gestellt werden, solange sie das gemeinsame Sorgerecht ausüben. Kinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein. Kinder ab dem 10. Lebensjahr, müssen den Antrag und Pass auch selbst unterschreiben. Können nicht beide Elternteile persönlich im Bürgerbüro vorsprechen, sind die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteils und dessen Personalausweis vorzulegen. Das Formular für die Zustimmung können Sie von dieser Seite herunterladen (siehe unten).
Bei unverheirateten oder geschiedenen Eltern kann der Antrag von dem Elternteil gestellt werden, der das alleinige Sorgerecht hat. Ein entsprechender Nachweis ist bei der Antragstellung vorzulegen.
- Geburts- oder Abstammungsurkunde oder eine Abschrift aus dem Familienbuch (erhältlich beim Standesamt)
- Gegebenenfalls Nachweise zum Sorgerecht
- Aktuelles Lichtbild in der Größe 35 x 45 mm (Breite x Höhe)
- Das Lichtbild muss den Vorschriften der Bundesdruckerei entsprechen. Das Gesicht des Kindes muss auf dem Bild mindestens 32 mm und darf höchstens 38 mm hoch sein. Abweichungen können nur für Säuglinge und Kleinkinder gemacht werden.
Das Kind muss für die Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein!
- Kinderreisepass 13 Euro
- Aktualisierung oder Verlängerung des Kinderreisepasses 6 Euro