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Änderung von Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- Sie haben geheiratet und dabei den Namen Ihres Mannes oder Ihrer Frau angenommen?
- Sie haben eine Lebenspartnerschaft gegründet und den Namen Ihres Lebenspartners oder Ihrer Lebenspartnerin angenommen?
- Sie haben nach einer Scheidung Ihren früheren Namen oder Ihren Geburtsnamen wieder angenommen?
- Sie haben aus anderen Gründen Ihren Namen amtlich ändern lassen? Sie sind Umgezogen und Ihre Adresse hat sich somit geändert?
Der Kraftfahrzeugschein muss geändert werden. Die geänderten Daten müssen dem Straßenverkehrsamt mitgeteilt werden, damit das Fahrzeugregister aktuell bleibt. Der Kraftfahrzeugschein muss somit gebührenpflichtig im Bürgerbüro oder beim Straßenverkehrsamt geändert werden.
Wenn bereits eine Änderung auf dem Fahrzeugschein erfolgt ist, dann müssen Sie direkt zum Straßenverkehrsamt.
Unterlagen
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
Kosten
- Pro geänderter Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) 10,80 Euro
Zuständige Organisationseinheiten
- Fachdienst Bürgerbüro Beckum - Standort Beckum
Weststraße 46
59269 Beckum
E-Mail: buergerbuero@beckum.de
- Fachdienst Bürgerbüro Neubeckum - Standort Neubeckum
Hauptstraße 52
59269 Beckum
E-Mail: buergerbuero@beckum.de
Änderung von Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
Der Kraftfahrzeugschein muss geändert werden. Die geänderten Daten müssen dem Straßenverkehrsamt mitgeteilt werden, damit das Fahrzeugregister aktuell bleibt. Der Kraftfahrzeugschein muss somit gebührenpflichtig im Bürgerbüro oder beim Straßenverkehrsamt geändert werden.
Wenn bereits eine Änderung auf dem Fahrzeugschein erfolgt ist, dann müssen Sie direkt zum Straßenverkehrsamt.
- Sie haben geheiratet und dabei den Namen Ihres Mannes oder Ihrer Frau angenommen?
- Sie haben eine Lebenspartnerschaft gegründet und den Namen Ihres Lebenspartners oder Ihrer Lebenspartnerin angenommen?
- Sie haben nach einer Scheidung Ihren früheren Namen oder Ihren Geburtsnamen wieder angenommen?
- Sie haben aus anderen Gründen Ihren Namen amtlich ändern lassen? Sie sind Umgezogen und Ihre Adresse hat sich somit geändert?
Der Kraftfahrzeugschein muss geändert werden. Die geänderten Daten müssen dem Straßenverkehrsamt mitgeteilt werden, damit das Fahrzeugregister aktuell bleibt. Der Kraftfahrzeugschein muss somit gebührenpflichtig im Bürgerbüro oder beim Straßenverkehrsamt geändert werden.
Wenn bereits eine Änderung auf dem Fahrzeugschein erfolgt ist, dann müssen Sie direkt zum Straßenverkehrsamt.
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
- Pro geänderter Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) 10,80 Euro
Fachdienst Bürgerbüro Beckum - Standort Beckum
001 Weststraße 46 59269 Beckum
Telefon 02521 29-3333
Fax 02521 2955-3333
Fachdienst Bürgerbüro Neubeckum - Standort Neubeckum
001 Hauptstraße 52 59269 Beckum
Fax 02521 2955-3333