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Gewerbezentralregisterauszug
Einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister können Sie im Bürgerbüro beantragen.
Es gibt zwei Arten von Gewerbezentralregisterauskünften.
Es gibt die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und es gibt die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde.
Den Antrag auf Erteilung einer Auskunft kann der Betroffene oder sein gesetzlicher Vertreter stellen; andere Personen können den Betroffenen bei der Antragstellung nicht vertreten.
Wird der Antrag für eine juristische Person gestellt, so ist eine Vertretungsvollmacht vorzulegen. Der Betroffene oder der gesetzliche Vertreter haben sich durch die Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses auszuweisen.
Es gibt zwei Arten von Gewerbezentralregisterauskünften.
Es gibt die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und es gibt die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde.
Den Antrag auf Erteilung einer Auskunft kann der Betroffene oder sein gesetzlicher Vertreter stellen; andere Personen können den Betroffenen bei der Antragstellung nicht vertreten.
Wird der Antrag für eine juristische Person gestellt, so ist eine Vertretungsvollmacht vorzulegen. Der Betroffene oder der gesetzliche Vertreter haben sich durch die Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses auszuweisen.
Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass.
Bei Beantragung einer Auskunft für eine juristische Person ist der Nachweis der Vertretungsbefugnis vorzulegen.
Kosten
13 Euro
Zuständige Organisationseinheiten
- Fachdienst Bürgerbüro Beckum - Standort Beckum
Weststraße 46
59269 Beckum
E-Mail: buergerbuero@beckum.de
- Fachdienst Bürgerbüro Neubeckum - Standort Neubeckum
Hauptstraße 52
59269 Beckum
E-Mail: buergerbuero@beckum.de
Gewerbezentralregisterauszug Einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister können Sie im Bürgerbüro beantragen.
Es gibt zwei Arten von Gewerbezentralregisterauskünften.
Es gibt die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und es gibt die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde.
Den Antrag auf Erteilung einer Auskunft kann der Betroffene oder sein gesetzlicher Vertreter stellen; andere Personen können den Betroffenen bei der Antragstellung nicht vertreten.
Wird der Antrag für eine juristische Person gestellt, so ist eine Vertretungsvollmacht vorzulegen. Der Betroffene oder der gesetzliche Vertreter haben sich durch die Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses auszuweisen.
Es gibt zwei Arten von Gewerbezentralregisterauskünften.
Es gibt die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister und es gibt die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde.
Den Antrag auf Erteilung einer Auskunft kann der Betroffene oder sein gesetzlicher Vertreter stellen; andere Personen können den Betroffenen bei der Antragstellung nicht vertreten.
Wird der Antrag für eine juristische Person gestellt, so ist eine Vertretungsvollmacht vorzulegen. Der Betroffene oder der gesetzliche Vertreter haben sich durch die Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses auszuweisen.
Personalausweis oder Reisepass.
Bei Beantragung einer Auskunft für eine juristische Person ist der Nachweis der Vertretungsbefugnis vorzulegen.
Fachdienst Bürgerbüro Beckum - Standort Beckum
001 Weststraße 46 59269 Beckum
Telefon 02521 29-3333
Fax 02521 2955-3333
Fachdienst Bürgerbüro Neubeckum - Standort Neubeckum
001 Hauptstraße 52 59269 Beckum
Fax 02521 2955-3333