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Melderegisterauskunft, erweiterte
Wird gegenüber der Meldebehörde der Stadt Beckum ein rechtliches oder ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht, darf eine erweiterte Melderegisterauskunft gegeben werden, die zusätzlich zu den Daten der einfachen Melderegisterauskunft (Name, Vorname, Anschrift, akademische Grade) folgende Daten enthalten kann:
Bundesmeldegesetz
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (nur Angabe ob verheiratet oder nicht)
- Staatsangehörigkeit
- frühere Anschriften
- gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und Sterbeort
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz Unterlagen
Unterlagen die das berechtigte bzw. das rechtliche Interesse stützen wie Mahnbescheide, Gerichtsurteile, Personenstandsurkunden etc.
Kosten
15 Euro pro Auskunft.
Zuständige Organisationseinheit
- Fachdienst Bürgerbüro Beckum
Weststraße 46
59269 Beckum
E-Mail: buergerbuero@beckum.de