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Melderegisterauskunft, einfache
Wer in Beckum gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos eine schriftliche Auskunft über die eigenen Daten zu erhalten, die im Melderegister gespeichert sind.
Aber auch Dritte erhalten in bestimmten Umfang eine gebührenpflichtige Auskunft aus dem Melderegister.
Sie können die Melderegisterauskunft unter ONLINE beantragen. Die Bezahlung kann z.Bsp. mit PayPal und auch nur über die Anwendung getätigt werden.
Sie können folgende Auskunft über
- Familienname
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
- Doktorgrad
- derzeitige Anschriften
- sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
einer genau bestimmten Person erhalten. Wir benötigen in der Regel mindestens drei bis vier Identifizierungsmerkmale der von Ihnen gesuchten Person (z. B. Vorname, Familienname, Geburtsdatum, letzte Anschrift, Geschlecht) damit wir Ihnen Auskunft erteilen können.
Eine Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister ist nur zulässig, wenn die anfragende Stelle erklärt, dass die angeforderten Auskunftdaten nicht für Werbung oder Adresshandel verwendet werden.
Die Gebühr beträgt 11 Euro pro Auskunftsersuchen aus dem aktuellen Melderegister, auch dann, wenn Ihr Auskunftsersuchen nicht zum Erfolg führt. Das aktuelle Melderegister enthält die Daten von Einwohnerinnen und Einwohnern, die in Münster gemeldet sind oder nicht länger als fünf Jahre verzogen oder verstorben sind.
Rechtsgrundlagen
Unterlagen
Bei Auskunft über die eigenen Daten: Personalausweis oder Reisepass.
Bei Auskünften über Dritte sind keine Unterlagen erforderlich.
Kosten
Auskünfte über eigene Daten sind gebührenfrei.
Ansonsten beträgt die Gebühr für die Auskunft 11 Euro.
Zuständige Organisationseinheiten
- Fachdienst Bürgerbüro Beckum - Standort Beckum
Weststraße 46
59269 Beckum
E-Mail: buergerbuero@beckum.de
- Fachdienst Bürgerbüro Neubeckum - Standort Neubeckum
Hauptstraße 52
59269 Beckum
E-Mail: buergerbuero@beckum.de
Wer in Beckum gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos eine schriftliche Auskunft über die eigenen Daten zu erhalten, die im Melderegister gespeichert sind.
Aber auch Dritte erhalten in bestimmten Umfang eine gebührenpflichtige Auskunft aus dem Melderegister.
Sie können die Melderegisterauskunft unter ONLINE beantragen. Die Bezahlung kann z.Bsp. mit PayPal und auch nur über die Anwendung getätigt werden.
Sie können folgende Auskunft über
- Familienname
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens
- Doktorgrad
- derzeitige Anschriften
- sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache
einer genau bestimmten Person erhalten. Wir benötigen in der Regel mindestens drei bis vier Identifizierungsmerkmale der von Ihnen gesuchten Person (z. B. Vorname, Familienname, Geburtsdatum, letzte Anschrift, Geschlecht) damit wir Ihnen Auskunft erteilen können.
Eine Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister ist nur zulässig, wenn die anfragende Stelle erklärt, dass die angeforderten Auskunftdaten nicht für Werbung oder Adresshandel verwendet werden.
Die Gebühr beträgt 11 Euro pro Auskunftsersuchen aus dem aktuellen Melderegister, auch dann, wenn Ihr Auskunftsersuchen nicht zum Erfolg führt. Das aktuelle Melderegister enthält die Daten von Einwohnerinnen und Einwohnern, die in Münster gemeldet sind oder nicht länger als fünf Jahre verzogen oder verstorben sind.
Bei Auskunft über die eigenen Daten: Personalausweis oder Reisepass.
Bei Auskünften über Dritte sind keine Unterlagen erforderlich.
Auskünfte über eigene Daten sind gebührenfrei.
Ansonsten beträgt die Gebühr für die Auskunft 11 Euro.