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Melderegisterauskunft, einfache
Wer in Beckum gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos schriftliche Auskunft über die Daten zu erhalten, die über ihn im Melderegister gespeichert sind.
Aber auch Dritte erhalten in bestimmten Umfang Auskunft.
Auf persönliche oder schriftliche Anfrage gibt das Bürgerbüro folgende Auskünfte:
Bundesmeldegesetz
Aber auch Dritte erhalten in bestimmten Umfang Auskunft.
Auf persönliche oder schriftliche Anfrage gibt das Bürgerbüro folgende Auskünfte:
- Vor- und Familienname
- Anschrift
- akademische Grade
Die Auskunft darf nicht für Werbung oder Adresshandel verwendet werden.
Rechtsgrundlagen
Bundesmeldegesetz Unterlagen
Bei Auskunft über die eigenen Daten: Personalausweis oder Reisepass.
Bei Auskünften über Dritte sind keine Unterlagen erforderlich.
Bei Auskünften über Dritte sind keine Unterlagen erforderlich.
Kosten
Auskünfte über eigene Daten sind gebührenfrei.
Ansonsten beträgt die Gebühr für die Auskunft 11 Euro.
Ansonsten beträgt die Gebühr für die Auskunft 11 Euro.
Zuständige Organisationseinheiten
- Fachdienst Bürgerbüro Beckum
Weststraße 46
59269 Beckum
E-Mail: buergerbuero@beckum.de
- Fachdienst Bürgerbüro Neubeckum
Hauptstraße 52
59269 Beckum
E-Mail: buergerbuero@beckum.de