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Fundanzeige aufgeben
Sie haben etwas verloren oder gefunden?
Wer einen Gegenstand findet, ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Fund bei der zuständigen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Die Fundstücke müssen 6 Monate aufbewahrt werden. Sollte sich nach der vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist kein Eigentümer feststellen lassen, hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb.
Bei Verzicht wird die Stadt Beckum Eigentümerin. Der Eigentümer kann aber unter bestimmten Umständen innerhalb von drei Jahren die Rückübereignung verlangen.
Finderlohn
Der Finder kann vom Eigentümer Finderlohn verlangen; die Höhe hängt vom Wert der gefundenen Sache ab.
Der Anspruch auf Finderlohn ist privatrechtlich geregelt.
Im Online-Fundbüro der Stadt Beckum können Sie ihre Fundanzeige aufgeben.
Sie können aber auch direkt an das Bürgerbüro in Beckum oder Neubeckum wenden.
Wer einen Gegenstand findet, ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Fund bei der zuständigen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Die Fundstücke müssen 6 Monate aufbewahrt werden. Sollte sich nach der vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist kein Eigentümer feststellen lassen, hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb.
Bei Verzicht wird die Stadt Beckum Eigentümerin. Der Eigentümer kann aber unter bestimmten Umständen innerhalb von drei Jahren die Rückübereignung verlangen.
Finderlohn
Der Finder kann vom Eigentümer Finderlohn verlangen; die Höhe hängt vom Wert der gefundenen Sache ab.
Der Anspruch auf Finderlohn ist privatrechtlich geregelt.
Im Online-Fundbüro der Stadt Beckum können Sie ihre Fundanzeige aufgeben.
Sie können aber auch direkt an das Bürgerbüro in Beckum oder Neubeckum wenden.
Zuständige Organisationseinheiten
- Fachdienst Bürgerbüro Beckum - Standort Beckum
Weststraße 46
59269 Beckum
E-Mail: buergerbuero@beckum.de
- Fachdienst Bürgerbüro Neubeckum - Standort Neubeckum
Hauptstraße 52
59269 Beckum
E-Mail: buergerbuero@beckum.de
Fundanzeige aufgeben Sie haben etwas verloren oder gefunden?
Wer einen Gegenstand findet, ist gesetzlich dazu verpflichtet, den Fund bei der zuständigen Ordnungsbehörde anzuzeigen. Die Fundstücke müssen 6 Monate aufbewahrt werden. Sollte sich nach der vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist kein Eigentümer feststellen lassen, hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb.
Bei Verzicht wird die Stadt Beckum Eigentümerin. Der Eigentümer kann aber unter bestimmten Umständen innerhalb von drei Jahren die Rückübereignung verlangen.
Finderlohn
Der Finder kann vom Eigentümer Finderlohn verlangen; die Höhe hängt vom Wert der gefundenen Sache ab.
Der Anspruch auf Finderlohn ist privatrechtlich geregelt.
Im Online-Fundbüro der Stadt Beckum können Sie ihre Fundanzeige aufgeben.
Sie können aber auch direkt an das Bürgerbüro in Beckum oder Neubeckum wenden. Fundbüro https://serviceportal.beckum.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1536/show
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Bei Verzicht wird die Stadt Beckum Eigentümerin. Der Eigentümer kann aber unter bestimmten Umständen innerhalb von drei Jahren die Rückübereignung verlangen.
Finderlohn
Der Finder kann vom Eigentümer Finderlohn verlangen; die Höhe hängt vom Wert der gefundenen Sache ab.
Der Anspruch auf Finderlohn ist privatrechtlich geregelt.
Im Online-Fundbüro der Stadt Beckum können Sie ihre Fundanzeige aufgeben.
Sie können aber auch direkt an das Bürgerbüro in Beckum oder Neubeckum wenden. Fundbüro https://serviceportal.beckum.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1536/show
Fachdienst Bürgerbüro Beckum - Standort Beckum
001 Weststraße 46 59269 Beckum
Telefon 02521 29-3333
Fax 02521 2955-3333
Fachdienst Bürgerbüro Neubeckum - Standort Neubeckum
001 Hauptstraße 52 59269 Beckum
Fax 02521 2955-3333