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Lernmittelbefreiung
Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Stadt Beckum auf freiwilliger Basis für Beckumer Familien die Kosten des Eigenanteils der zu beschaffenden Schulbücher.
Eine der folgenden Voraussetzungen muss vorliegen:
Auch Familien mit einer nachgewiesenen aktuellen finanziellen Notlage, die mit den oben genannten finanziellen Situationen vergleichbar sind, können einen Antrag stellen. Hier wird eine vereinfachte Einkommensprüfung durchgeführt.
Was müssen Sie tun?
Legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:
§ 96 Schulgesetz NW
Eine der folgenden Voraussetzungen muss vorliegen:
- Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe)
- Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV)
- Bezug von Asylbewerberleistungen (AsylbLG)
- Bezug von Wohngeld
- Bezug von Kinderzuschlag nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz
Auch Familien mit einer nachgewiesenen aktuellen finanziellen Notlage, die mit den oben genannten finanziellen Situationen vergleichbar sind, können einen Antrag stellen. Hier wird eine vereinfachte Einkommensprüfung durchgeführt.
Was müssen Sie tun?
Legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:
- den aktuellen Bescheid der o. g. Leistungen
- den Bescheid über die Befreiung vom Kindergartenbeitrag oder Elternbeitrag der Offenen Ganztagsschule
- die Kaufquittungen der angeschafften Schulbücher
- die Bücherliste/n der besuchten Schule/n
- Angaben zur Bankverbindung
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 96 Schulgesetz NW Zuständige Organisationseinheit
- Fachdienst Schule und Sport
Weststraße 46
59269 Beckum
E-Mail: bogatz@beckum.de
Lernmittelbefreiung Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Stadt Beckum auf freiwilliger Basis für Beckumer Familien die Kosten des Eigenanteils der zu beschaffenden Schulbücher.
Eine der folgenden Voraussetzungen muss vorliegen:
Auch Familien mit einer nachgewiesenen aktuellen finanziellen Notlage, die mit den oben genannten finanziellen Situationen vergleichbar sind, können einen Antrag stellen. Hier wird eine vereinfachte Einkommensprüfung durchgeführt.
Was müssen Sie tun?
Legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:
§ 96 Schulgesetz NW Schulbücher-Kostenerstattung https://serviceportal.beckum.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1534/show
Eine der folgenden Voraussetzungen muss vorliegen:
- Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe)
- Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV)
- Bezug von Asylbewerberleistungen (AsylbLG)
- Bezug von Wohngeld
- Bezug von Kinderzuschlag nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz
Auch Familien mit einer nachgewiesenen aktuellen finanziellen Notlage, die mit den oben genannten finanziellen Situationen vergleichbar sind, können einen Antrag stellen. Hier wird eine vereinfachte Einkommensprüfung durchgeführt.
Was müssen Sie tun?
Legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:
- den aktuellen Bescheid der o. g. Leistungen
- den Bescheid über die Befreiung vom Kindergartenbeitrag oder Elternbeitrag der Offenen Ganztagsschule
- die Kaufquittungen der angeschafften Schulbücher
- die Bücherliste/n der besuchten Schule/n
- Angaben zur Bankverbindung
Rechtsgrundlagen allgemein
§ 96 Schulgesetz NW Schulbücher-Kostenerstattung https://serviceportal.beckum.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1534/show Fachdienst Schule und Sport
001 Weststraße 46 59269 Beckum
Telefon 02521 29-4001
Fax 02521 2955-4001