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Lernmittelbefreiung

Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Stadt Beckum auf freiwilliger Basis für Beckumer Familien die Kosten des Eigenanteils der zu beschaffenden Schulbücher.

Eine der folgenden Voraussetzungen muss vorliegen:
  • Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe)
  • Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV)
  • Bezug von Asylbewerberleistungen (AsylbLG)
  • Bezug von Wohngeld
  • Bezug von Kinderzuschlag nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz
Außerdem können Erziehungsberechtigte, die vom Kindergartenbeitrag oder Elternbeitrag zur Offenen Ganztagsschule befreit sind, einen Antrag stellen.
Auch Familien mit einer nachgewiesenen aktuellen finanziellen Notlage, die mit den oben genannten finanziellen Situationen vergleichbar sind, können einen Antrag stellen. Hier wird eine vereinfachte Einkommensprüfung durchgeführt.

Was müssen Sie tun?
Legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:
  • den aktuellen Bescheid der o. g. Leistungen
  • den Bescheid über die Befreiung vom Kindergartenbeitrag oder Elternbeitrag der Offenen Ganztagsschule
  • die Kaufquittungen der angeschafften Schulbücher
  • die Bücherliste/n der besuchten Schule/n
  • Angaben zur Bankverbindung


Rechtsgrundlagen allgemein

§ 96 Schulgesetz NW

Zuständige Organisationseinheit

Lernmittelbefreiung Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die Stadt Beckum auf freiwilliger Basis für Beckumer Familien die Kosten des Eigenanteils der zu beschaffenden Schulbücher.

Eine der folgenden Voraussetzungen muss vorliegen:
  • Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe)
  • Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Hartz IV)
  • Bezug von Asylbewerberleistungen (AsylbLG)
  • Bezug von Wohngeld
  • Bezug von Kinderzuschlag nach § 6 a Bundeskindergeldgesetz
Außerdem können Erziehungsberechtigte, die vom Kindergartenbeitrag oder Elternbeitrag zur Offenen Ganztagsschule befreit sind, einen Antrag stellen.
Auch Familien mit einer nachgewiesenen aktuellen finanziellen Notlage, die mit den oben genannten finanziellen Situationen vergleichbar sind, können einen Antrag stellen. Hier wird eine vereinfachte Einkommensprüfung durchgeführt.

Was müssen Sie tun?
Legen Sie bitte folgende Unterlagen vor:
  • den aktuellen Bescheid der o. g. Leistungen
  • den Bescheid über die Befreiung vom Kindergartenbeitrag oder Elternbeitrag der Offenen Ganztagsschule
  • die Kaufquittungen der angeschafften Schulbücher
  • die Bücherliste/n der besuchten Schule/n
  • Angaben zur Bankverbindung


Rechtsgrundlagen allgemein

§ 96 Schulgesetz NW
Schulbücher-Kostenerstattung https://serviceportal.beckum.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1534/show
Fachdienst Schule und Sport
Weststraße 46 59269 Beckum
Telefon 02521 29-4001
Fax 02521 2955-4001