BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Lernmittelbefreiung

Ein Großteil der benötigten Schulbücher wird den Schülerinnen und Schülern kostenlos durch den Schulträger – die Stadt Beckum – zur Verfügung gestellt. Die Schulbücher werden den Schülerinnen und Schülern leihweise überlassen. Zusätzlich müssen die Eltern im Rahmen des Eigenanteils selbst Bücher beschaffen. Der Eigenanteil beträgt ein Drittel des vom Land Nordrhein-Westfalen für die Beschaffung von Schulbüchern festgesetzten Durchschnittsbetrages. Dieser ist – je nach besuchter Schulstufe – unterschiedlich:

Primarstufe (Klassen 1 bis 4) 16,00 €
Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 10) 34,00 €
Sekundarstufe II (Klassen 11 bis 13, EF, Q1, Q2) 31,00 €


In jedem Jahr entscheidet die Schulkonferenz darüber, welche Schulbücher vom Eigenanteil beschafft werden müssen. Es ist möglich, dass in einzelnen Jahrgängen der Betrag überschritten wird. Eine Überschreitung muss aber durch einen geringeren Eigenanteil in anderen Jahrgängen ausgeglichen werden. Nähere Informationen erteilt die Schule.

Familien, die staatliche Leistungen beziehen, wird der gesetzlich vorgesehene Eigenanteil von der Stadt Beckum auf gesetzlicher oder freiwilliger Grundlage erstattet. Die Erstattung kann beantragt werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:

  • Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch,
  • Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Bezug eines Kindergeldzuschlages nach dem Bundeskindergeldgesetz,
  • Bezug von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz,
  • Familien, die von der Zahlung des Elternbeitrages für die Kindertagesbetreuung befreit sind
  • Familien in einer aktuellen finanziellen Notlage, die mit den oben genannten finanziellen Situationen vergleichbar ist. In diesem Fall wird eine Einkommensüberprüfung durchgeführt.

Folgende Unterlagen werden für den Antrag benötigt:

  • Ein aktueller Bescheid über den Bezug von oben genannten Leistungen oder der Befreiung vom Elternbeitrag für die Kindertagesbetreuung (Ziffer 5) oder Einkommensnachweise (Ziffer 6),
  • Beleg über die Bezahlung der im Rahmen des Eigenanteils beschafften Schulbücher,
  • Daten zur Bankverbindung.

Die Erstattung kann schriftlich per Post oder E-Mail beantragt werden. Es genügt ein formloser Antrag bei der Stadt Beckum, Fachdienst Schule und Sport, Weststraße 46, 59269 Beckum. Fragen beantwortet die zuständige Sachbearbeiterin Frau Martens

Beim Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (Arbeitslosengeld II) ist das Jobcenter des Kreises Warendorf zuständig!

Rechtsgrundlagen

Zuständige Organisationseinheit

Es hilft Ihnen weiter

Verwandte Dienstleistungen

Lernmittelbefreiung

Ein Großteil der benötigten Schulbücher wird den Schülerinnen und Schülern kostenlos durch den Schulträger – die Stadt Beckum – zur Verfügung gestellt. Die Schulbücher werden den Schülerinnen und Schülern leihweise überlassen. Zusätzlich müssen die Eltern im Rahmen des Eigenanteils selbst Bücher beschaffen. Der Eigenanteil beträgt ein Drittel des vom Land Nordrhein-Westfalen für die Beschaffung von Schulbüchern festgesetzten Durchschnittsbetrages. Dieser ist – je nach besuchter Schulstufe – unterschiedlich:

Primarstufe (Klassen 1 bis 4) 16,00 €
Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 10) 34,00 €
Sekundarstufe II (Klassen 11 bis 13, EF, Q1, Q2) 31,00 €


In jedem Jahr entscheidet die Schulkonferenz darüber, welche Schulbücher vom Eigenanteil beschafft werden müssen. Es ist möglich, dass in einzelnen Jahrgängen der Betrag überschritten wird. Eine Überschreitung muss aber durch einen geringeren Eigenanteil in anderen Jahrgängen ausgeglichen werden. Nähere Informationen erteilt die Schule.

Familien, die staatliche Leistungen beziehen, wird der gesetzlich vorgesehene Eigenanteil von der Stadt Beckum auf gesetzlicher oder freiwilliger Grundlage erstattet. Die Erstattung kann beantragt werden, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:

  • Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch,
  • Bezug von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Bezug eines Kindergeldzuschlages nach dem Bundeskindergeldgesetz,
  • Bezug von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz,
  • Familien, die von der Zahlung des Elternbeitrages für die Kindertagesbetreuung befreit sind
  • Familien in einer aktuellen finanziellen Notlage, die mit den oben genannten finanziellen Situationen vergleichbar ist. In diesem Fall wird eine Einkommensüberprüfung durchgeführt.

Folgende Unterlagen werden für den Antrag benötigt:

  • Ein aktueller Bescheid über den Bezug von oben genannten Leistungen oder der Befreiung vom Elternbeitrag für die Kindertagesbetreuung (Ziffer 5) oder Einkommensnachweise (Ziffer 6),
  • Beleg über die Bezahlung der im Rahmen des Eigenanteils beschafften Schulbücher,
  • Daten zur Bankverbindung.

Die Erstattung kann schriftlich per Post oder E-Mail beantragt werden. Es genügt ein formloser Antrag bei der Stadt Beckum, Fachdienst Schule und Sport, Weststraße 46, 59269 Beckum. Fragen beantwortet die zuständige Sachbearbeiterin Frau Martens

Beim Bezug von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (Arbeitslosengeld II) ist das Jobcenter des Kreises Warendorf zuständig!

Schulbücher-Kostenerstattung https://serviceportal.beckum.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1534/show
Fachdienst Schule und Sport
Weststraße 46 59269 Beckum
Telefon 02521 29-4001
Fax 02521 2955-4001

Frau

Natalja

Martens

210 (Verwaltungsgebäude Elisabethstraße 2)

02521 29-4004
martens@beckum.de