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PsychKG
Wenn ein psychisch Kranker oder eine an einer Sucht erkrankte Person eine erhebliche Gefahr für sich selbst oder wichtige Rechtsgüter Dritter darstellt, kann die Ordnungsbehörde bei Gefahr im Verzuge die sofortige Unterbringung der Person vornehmen.
Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe auch nach regulärem Dienstschluss hat der Fachdienst Öffentliche Ordnung einen Bereitschaftsdienst eingerichtet, der unter der Mobilfunknummer 0174 33 45 480 erreichbar ist.
Rechtsgrundlagen allgemein
Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten.
Unterlagen
Aktuelles ärztliches Zeugnis über einen entsprechenden Befund.
Kosten
keine
Zuständige Organisationseinheit
- Fachdienst Recht und Ordnung
Weststraße 46
59269 Beckum
E-Mail: rechtundordnung@beckum.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Laura Karrengarn
Tel: 02521 29-421
E-Mail: karrengarn@beckum.de