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Halt- und Parkverstöße
Bei geringfügigen Verkehrsordnungswidrigkeiten kann die Stadt Beckum als zuständige Behörde Verwarnungen erteilen. Geringfügig ist eine Ordnungswidrigkeit dann, wenn ihr nach dem derzeit gültigen Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld von 10,- bis 35,- EURO zugemessen wird.
Die dort durch den zuständigen Bundesminister bestimmten Beträge sind starre Regelsätze, die nicht im Ermessen der Überwachungskräfte liegen.
Eine Verwarnung hat zum Ziel, die Durchführung eines förmlichen und damit auch aufwendigen und teuren Bußgeldverfahrens zu ersparen. Sie soll bewirken, dass die bzw. der Betroffene die Verkehrsvorschriften künftig sorgsamer beachtet.
Voraussetzung ist allerdings eine Mitwirkung in sofern, als die Verwarnung erst durch die bestimmungsgemäße Überweisung des Verwarnungsgeldes wirksam wird.
Rechtsgrundlagen allgemein
Straßenverkehrsgesetz, Straßenverkehrsordnung
Kosten
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/bussgeldkatalog-stvo.html
Zuständige Organisationseinheit
- Fachdienst Recht und Ordnung
Weststraße 46
59269 Beckum
E-Mail: rechtundordnung@beckum.de
Es hilft Ihnen weiter
- Herr Dennis Braam
Tel: 02521 29-3208
E-Mail: braam@beckum.de
Bei geringfügigen Verkehrsordnungswidrigkeiten kann die Stadt Beckum als zuständige Behörde Verwarnungen erteilen. Geringfügig ist eine Ordnungswidrigkeit dann, wenn ihr nach dem derzeit gültigen Bußgeldkatalog ein Verwarnungsgeld von 10,- bis 35,- EURO zugemessen wird.
Die dort durch den zuständigen Bundesminister bestimmten Beträge sind starre Regelsätze, die nicht im Ermessen der Überwachungskräfte liegen.
Eine Verwarnung hat zum Ziel, die Durchführung eines förmlichen und damit auch aufwendigen und teuren Bußgeldverfahrens zu ersparen. Sie soll bewirken, dass die bzw. der Betroffene die Verkehrsvorschriften künftig sorgsamer beachtet.
Voraussetzung ist allerdings eine Mitwirkung in sofern, als die Verwarnung erst durch die bestimmungsgemäße Überweisung des Verwarnungsgeldes wirksam wird.
Rechtsgrundlagen allgemein
Straßenverkehrsgesetz, Straßenverkehrsordnung
Das ausgesprochene Verwarngeld richtet sich nach dem aktuellen Tatbestandskatalog des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und ist unter folgendem Link einsehbar:https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/bussgeldkatalog-stvo.html Ordnungswidrigkeiten ruhender Verkehr, Knöllchen https://serviceportal.beckum.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1264/show
Herr
Dennis
Braam
024 (Rathaus Beckum, Erdgeschoss)