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Sozialhilfe
Nach rund 40 Jahren Bestand, ist das Bundessozialhilfegesetz in das Sozialgesetzbuch überführt und den ökonomischen und gesellschaftlichen Veränderungen angepasst worden. Es ist als 12. Sozialgesetzbuch (Sozialgesetzbuch XII oder SGB XII) am 01.01.2005 in Kraft getreten.
Die Sozialhilfe schützt auch weiterhin vor Armut und sozialer Ausgrenzung; sie erbringt Leistungen für diejenigen Personen und Haushalte, die ihren Bedarf nicht aus eigener Kraft decken können und keine ausreichenden Versicherungs- und Versorgungsleistungen haben.
Die bisherige Zweiteilung in die Bereiche Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen Lebenslagen ist aufgehoben zugunsten differenzierter Leistungen für jeweils näher bestimmte Lebenslagen.
Die Sozialhilfe in der neuen Form umfasst die Bereiche:
1. Hilfe zum Lebensunterhalt
2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
3. Hilfen zur Gesundheit
4. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
5. Hilfe zur Pflege
6. Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
7. Hilfe in anderen Lebenslagen sowie Beratung und Unterstützung.
Wer erwerbsfähig und zwischen 15 und 65 Jahre alt ist, erhält Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Die Sozialhilfe schützt auch weiterhin vor Armut und sozialer Ausgrenzung; sie erbringt Leistungen für diejenigen Personen und Haushalte, die ihren Bedarf nicht aus eigener Kraft decken können und keine ausreichenden Versicherungs- und Versorgungsleistungen haben.
Die bisherige Zweiteilung in die Bereiche Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen Lebenslagen ist aufgehoben zugunsten differenzierter Leistungen für jeweils näher bestimmte Lebenslagen.
Die Sozialhilfe in der neuen Form umfasst die Bereiche:
1. Hilfe zum Lebensunterhalt
2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
3. Hilfen zur Gesundheit
4. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
5. Hilfe zur Pflege
6. Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
7. Hilfe in anderen Lebenslagen sowie Beratung und Unterstützung.
Wer erwerbsfähig und zwischen 15 und 65 Jahre alt ist, erhält Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Rechtsgrundlagen allgemein
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)Zuständige Organisationseinheit
- Fachdienst Soziale Dienste
Weststraße 46
59269 Beckum
E-Mail: may-neitemann@beckum.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Heumann
Tel: 02521 29-5006
E-Mail: heumann@beckum.de
SGB XII: Buchstaben S und T
AsylbLG: Buchstaben O bis Z - Frau Wegge
Tel: 02521 29-5002
E-Mail: wegge.k@beckum.de
SGB XII: Buchstaben A bis C
AsylbLG: Buchstaben A bis C - Frau Baecker
Tel: 02521 29-5003
E-Mail: baecker@beckum.de
Buchstaben D bis G, N bis R
- Frau Holze
Tel: 02521 29-5004
E-Mail: holze@beckum.de
Buchstaben H bis K
- Frau Mlottek
Tel: 02521 29-5005
E-Mail: mlottek@beckum.de
SGB XII: Buchstaben L, M, U bis Z
AsylbLG: Buchstaben D bis N
Sozialhilfe Nach rund 40 Jahren Bestand, ist das Bundessozialhilfegesetz in das Sozialgesetzbuch überführt und den ökonomischen und gesellschaftlichen Veränderungen angepasst worden. Es ist als 12. Sozialgesetzbuch (Sozialgesetzbuch XII oder SGB XII) am 01.01.2005 in Kraft getreten.
Die Sozialhilfe schützt auch weiterhin vor Armut und sozialer Ausgrenzung; sie erbringt Leistungen für diejenigen Personen und Haushalte, die ihren Bedarf nicht aus eigener Kraft decken können und keine ausreichenden Versicherungs- und Versorgungsleistungen haben.
Die bisherige Zweiteilung in die Bereiche Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen Lebenslagen ist aufgehoben zugunsten differenzierter Leistungen für jeweils näher bestimmte Lebenslagen.
Die Sozialhilfe in der neuen Form umfasst die Bereiche:
1. Hilfe zum Lebensunterhalt
2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
3. Hilfen zur Gesundheit
4. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
5. Hilfe zur Pflege
6. Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
7. Hilfe in anderen Lebenslagen sowie Beratung und Unterstützung.
Wer erwerbsfähig und zwischen 15 und 65 Jahre alt ist, erhält Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Die Sozialhilfe schützt auch weiterhin vor Armut und sozialer Ausgrenzung; sie erbringt Leistungen für diejenigen Personen und Haushalte, die ihren Bedarf nicht aus eigener Kraft decken können und keine ausreichenden Versicherungs- und Versorgungsleistungen haben.
Die bisherige Zweiteilung in die Bereiche Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen Lebenslagen ist aufgehoben zugunsten differenzierter Leistungen für jeweils näher bestimmte Lebenslagen.
Die Sozialhilfe in der neuen Form umfasst die Bereiche:
1. Hilfe zum Lebensunterhalt
2. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
3. Hilfen zur Gesundheit
4. Eingliederungshilfe für behinderte Menschen
5. Hilfe zur Pflege
6. Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
7. Hilfe in anderen Lebenslagen sowie Beratung und Unterstützung.
Wer erwerbsfähig und zwischen 15 und 65 Jahre alt ist, erhält Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende.
Rechtsgrundlagen allgemein
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) https://serviceportal.beckum.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1254/show Fachdienst Soziale Dienste
001 Weststraße 46 59269 Beckum
Telefon 02521 29-5001
Fax 02521 2955-5001
Frau
Heumann
12 (Verwaltungsgebäude Ständehaus, Erdgeschoss)
02521 29-5006
heumann@beckum.de
Frau
Wegge
17 (Verwaltungsgebäude Ständehaus, Erdgeschoss)
02521 29-5002
wegge.k@beckum.de
Frau
Baecker
18 (Verwaltungsgebäude Ständehaus, Erdgeschoss)
02521 29-5003
baecker@beckum.de
Frau
Holze
16 (Verwaltungsgebäude Ständehaus, Erdgeschoss)
02521 29-5004
holze@beckum.de
Frau
Mlottek
19 (Verwaltungsgebäude Ständehaus, Erdgeschoss)
02521 29-5005
mlottek@beckum.de