BIS: Templatebasierte Anzeige
Hilfen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Flüchtlinge
Die Leistungen des Sozial- und Jugendamtes für Asylbewerberinnen, Asylberwerber und Flüchtlinge umfassen die wirtschaftliche Hilfe in und außerhalb von der Übergangseinrichtungen sowie die soziale Betreuung in den Übergangseinrichtungen.
Bei den wirtschaftlichen Hilfen bedeutet dies die Sicherstellung des regelmäßig notwendigen Lebensbedarfs (so genannte Grundleistungen) einschließlich der Hilfen in besonderen Lebenslagen (z. B. Krankenhilfe) durch finanzielle Mittel, Sachleistungen und persönliche Hilfen.
Grundlage sind das Asylbewerberleistungsgesetz und das Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch.
Zielgruppe sind Asylbewerberinnen, Asylberwerber und Flüchtlinge, die ihren Lebensunterhalt nicht durch eigene Mittel sicherstellen können.
Darüber hinaus erfolgt eine Betreuung der Asylbewerberinnen, Asylberwerber und Flüchtlinge in und außerhalb der Übergangseinrichtungen. Dazu gehören neben den Hilfeleistungen zur Bewältigung der neuen Lebenssituation, auch Familienhilfe, Frauen- und Mädchenbetreuung, Kinder- und Jugendbetreuung, Beratung von Alleinstehenden sowie bei Problemsituationen im zwischenmenschlichen Bereich.
Bitte vereinbaren Sie für ein persönliches Beratungsgespräch oder zur Antragstellung vorab telefonisch einen Termin.
Bei den wirtschaftlichen Hilfen bedeutet dies die Sicherstellung des regelmäßig notwendigen Lebensbedarfs (so genannte Grundleistungen) einschließlich der Hilfen in besonderen Lebenslagen (z. B. Krankenhilfe) durch finanzielle Mittel, Sachleistungen und persönliche Hilfen.
Grundlage sind das Asylbewerberleistungsgesetz und das Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch.
Zielgruppe sind Asylbewerberinnen, Asylberwerber und Flüchtlinge, die ihren Lebensunterhalt nicht durch eigene Mittel sicherstellen können.
Darüber hinaus erfolgt eine Betreuung der Asylbewerberinnen, Asylberwerber und Flüchtlinge in und außerhalb der Übergangseinrichtungen. Dazu gehören neben den Hilfeleistungen zur Bewältigung der neuen Lebenssituation, auch Familienhilfe, Frauen- und Mädchenbetreuung, Kinder- und Jugendbetreuung, Beratung von Alleinstehenden sowie bei Problemsituationen im zwischenmenschlichen Bereich.
Bitte vereinbaren Sie für ein persönliches Beratungsgespräch oder zur Antragstellung vorab telefonisch einen Termin.
Rechtsgrundlagen allgemein
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)Kosten
keine
Zuständige Organisationseinheit
- Fachdienst Soziale Dienste
Weststraße 57
59269 Beckum
E-Mail: may-neitemann@beckum.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Heumann
Tel: 02521 29-478
E-Mail: heumann@beckum.de
- Frau K. Wegge
Tel: 02521 29-467
E-Mail: wegge.k@beckum.de
Hilfen für Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Flüchtlinge Die Leistungen des Sozial- und Jugendamtes für Asylbewerberinnen, Asylberwerber und Flüchtlinge umfassen die wirtschaftliche Hilfe in und außerhalb von der Übergangseinrichtungen sowie die soziale Betreuung in den Übergangseinrichtungen.
Bei den wirtschaftlichen Hilfen bedeutet dies die Sicherstellung des regelmäßig notwendigen Lebensbedarfs (so genannte Grundleistungen) einschließlich der Hilfen in besonderen Lebenslagen (z. B. Krankenhilfe) durch finanzielle Mittel, Sachleistungen und persönliche Hilfen.
Grundlage sind das Asylbewerberleistungsgesetz und das Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch.
Zielgruppe sind Asylbewerberinnen, Asylberwerber und Flüchtlinge, die ihren Lebensunterhalt nicht durch eigene Mittel sicherstellen können.
Darüber hinaus erfolgt eine Betreuung der Asylbewerberinnen, Asylberwerber und Flüchtlinge in und außerhalb der Übergangseinrichtungen. Dazu gehören neben den Hilfeleistungen zur Bewältigung der neuen Lebenssituation, auch Familienhilfe, Frauen- und Mädchenbetreuung, Kinder- und Jugendbetreuung, Beratung von Alleinstehenden sowie bei Problemsituationen im zwischenmenschlichen Bereich.
Bitte vereinbaren Sie für ein persönliches Beratungsgespräch oder zur Antragstellung vorab telefonisch einen Termin.
Bei den wirtschaftlichen Hilfen bedeutet dies die Sicherstellung des regelmäßig notwendigen Lebensbedarfs (so genannte Grundleistungen) einschließlich der Hilfen in besonderen Lebenslagen (z. B. Krankenhilfe) durch finanzielle Mittel, Sachleistungen und persönliche Hilfen.
Grundlage sind das Asylbewerberleistungsgesetz und das Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch.
Zielgruppe sind Asylbewerberinnen, Asylberwerber und Flüchtlinge, die ihren Lebensunterhalt nicht durch eigene Mittel sicherstellen können.
Darüber hinaus erfolgt eine Betreuung der Asylbewerberinnen, Asylberwerber und Flüchtlinge in und außerhalb der Übergangseinrichtungen. Dazu gehören neben den Hilfeleistungen zur Bewältigung der neuen Lebenssituation, auch Familienhilfe, Frauen- und Mädchenbetreuung, Kinder- und Jugendbetreuung, Beratung von Alleinstehenden sowie bei Problemsituationen im zwischenmenschlichen Bereich.
Bitte vereinbaren Sie für ein persönliches Beratungsgespräch oder zur Antragstellung vorab telefonisch einen Termin.
Rechtsgrundlagen allgemein
Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) keine Asylberwerberleistung https://serviceportal.beckum.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1244/show Fachdienst Soziale Dienste
001 Weststraße 57 59269 Beckum
Telefon 02521 29-470
Fax 02521 2955-470
Frau
Heumann
12 (Verwaltungsgebäude Ständehaus, Erdgeschoss)
02521 29-478
heumann@beckum.de
Frau
K.
Wegge
17 (Verwaltungsgebäude Ständehaus, Erdgeschoss)
02521 29-467
wegge.k@beckum.de