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Friedhof
Die Stadt Beckum unterhält zwei Friedhöfe, den Parkfriedhof in Beckum-Roland, Hinteler 10, und den Friedhof an der Elisabethstraße.
Beide Friedhöfe stehen Personen jeglicher Glaubensrichtung offen.
Auf den Friedhöfen gibt es inzwischen verschiedene Möglichkeiten der Beisetzung:
Beide Friedhöfe stehen Personen jeglicher Glaubensrichtung offen.
Auf den Friedhöfen gibt es inzwischen verschiedene Möglichkeiten der Beisetzung:
- Wahlgrabstätte für Erd- und Urnenbestattungen
- Reihengrabstätte für Erd- und Urnenbestattungen
- Rasengrabstätte für Erd- und Urnenbestattungen (nur Parkfriedhof Roland)
- Anonyme Urnenreihengrabstätte (nur Parkfriedhof Roland)
- Aschenstreufeld, Beisetzung ohne Urne (nur Parkfriedhof Roland)
- Baumbestattung, Urnenbeisetzung (nur Parkfriedhof Roland)
Urnenbestattung in Gemeinschaftsgrabanlagen (nur Friedhof Elisabethstraße) - Grabstätte für unterschiedliche Religionsgemeinschaften
Ortsrecht
Satzung der Stadt Beckum über die Benutzung der städtischen Friedhöfe (Friedhofssatzung)Rechtsgrundlagen allgemein
Gesetz über das Friedhofs-und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW)Kosten
Die unterschiedlichen Gebühren für die verschiedenen Beisetzungsmöglichkeiten sowie für die Nutzung der Leichen- und Trauerhalle finden Sie in der aktuellen Friedhofsgebührensatzung der Stadt Beckum.
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Silke Flüchter
Tel: 02521 29-379
E-Mail: fluechter@beckum.de