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Einbürgerung
Wer bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt, kann auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Rechtsgrundlagen allgemein
§§ 8, 9 u. 10 ff. StaatsangehörigkeitsgesetzUnterlagen
- Antragsformulare und Merkblätter sind beim Standesamt Beckum zu erhalten. Entscheidungsbehörde ist der Kreis Warendorf.
Kosten
- Erwachsene 255 Euro
- Miteinbürgerung von minderjähriger Kinder 51 Euro
Zuständige Organisationseinheit
- Standesamt
Weststraße 46
59269 Beckum
E-Mail: standesamt@beckum.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Rita Ahlmer
Tel: 02521 29-3310
E-Mail: ahlmer.r@beckum.de
- Frau Vahide Schütz
Tel: 02521 29-3311
E-Mail: schuetz@beckum.de
Einbürgerung Wer bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt, kann auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
Rechtsgrundlagen allgemein
§§ 8, 9 u. 10 ff. Staatsangehörigkeitsgesetz- Antragsformulare und Merkblätter sind beim Standesamt Beckum zu erhalten. Entscheidungsbehörde ist der Kreis Warendorf.
- Erwachsene 255 Euro
- Miteinbürgerung von minderjähriger Kinder 51 Euro
Standesamt
001 Weststraße 46 59269 Beckum
Telefon 02521 29-3310
Fax 02521 2955-3310
Frau
Rita
Ahlmer
5 (Rathaus Beckum, Erdgeschoss)
02521 29-3310
ahlmer.r@beckum.de
Frau
Vahide
Schütz
02521 29-3311
schuetz@beckum.de