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Grabgestaltung
Gräber sind grundsätzlich so zu gestalten, dass sie sich in das Gesamtbild des Friedhofes einfügen.
Mehr als die Hälfte der Grabstätte darf nicht mit Stein, Platten, Estrich, Metallen, Kunststofffolien oder ähnlichen Materialien abgedeckt werden. Hiervon sind nicht die Urnenwahlgräber betroffen. Diese dürfen komplett abgedeckt werden.
Die Grabeinfassungen auf dem Parkfriedhof werden von den Friedhofsgärtnern verlegt.
Auf dem Friedhof an der Elisabethstraße sind, bis auf wenige, im Einzelnen bestimmte Grabfelder, die Angehörigen für die Grabeinfassung zuständig.
Grabmale müssen im angemessenen Verhältnis zur Größe der Grabstätte stehen. Für die Aufstellung eines Grabmales ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung im Fachdienst Umwelt und Grün erforderlich.
Zumeist haben die Steinmetze in der Umgebung diese Anträge vorliegen. Der Vordruck kann jedoch auch jederzeit bei der Friedhofsverwaltung angefordert werden. In der Regel wird der Antrag vom Steinmetz ausgefüllt und bei der Friedhofsverwaltung eingereicht.
Bei Genehmigung des Antrages wird dieser direkt zurück an den Steinmetz gesandt.
Weitere Informationen zum Friedhof finden Sie hier.
Satzung der STADT BECKUM über die Benutzung der städtischen Friedhöfe (Friedhofssatzung)
Friedhofsgebührensatzung der STADT BECKUM
Mehr als die Hälfte der Grabstätte darf nicht mit Stein, Platten, Estrich, Metallen, Kunststofffolien oder ähnlichen Materialien abgedeckt werden. Hiervon sind nicht die Urnenwahlgräber betroffen. Diese dürfen komplett abgedeckt werden.
Die Grabeinfassungen auf dem Parkfriedhof werden von den Friedhofsgärtnern verlegt.
Auf dem Friedhof an der Elisabethstraße sind, bis auf wenige, im Einzelnen bestimmte Grabfelder, die Angehörigen für die Grabeinfassung zuständig.
Grabmale müssen im angemessenen Verhältnis zur Größe der Grabstätte stehen. Für die Aufstellung eines Grabmales ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung im Fachdienst Umwelt und Grün erforderlich.
Zumeist haben die Steinmetze in der Umgebung diese Anträge vorliegen. Der Vordruck kann jedoch auch jederzeit bei der Friedhofsverwaltung angefordert werden. In der Regel wird der Antrag vom Steinmetz ausgefüllt und bei der Friedhofsverwaltung eingereicht.
Bei Genehmigung des Antrages wird dieser direkt zurück an den Steinmetz gesandt.
Weitere Informationen zum Friedhof finden Sie hier.
Ortsrecht
Satzung der STADT BECKUM über die Benutzung der städtischen Friedhöfe (Friedhofssatzung) Friedhofsgebührensatzung der STADT BECKUM
Kosten
Für die Genehmigung fällt derzeit nach den §§ 1 und 2 der Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Beckum eine Gebühr in Höhe von 26,00 Euro an.
Zuständige Organisationseinheit
- Fachdienst Umwelt und Grün
Weststraße 46
59269 Beckum
E-Mail: umweltdienste@beckum.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Marita Denkert
Tel: 02521 29-6722
E-Mail: denkert@beckum.de
- Frau Silke Flüchter
Tel: 02521 29-6723
E-Mail: fluechter@beckum.de
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Mehr als die Hälfte der Grabstätte darf nicht mit Stein, Platten, Estrich, Metallen, Kunststofffolien oder ähnlichen Materialien abgedeckt werden. Hiervon sind nicht die Urnenwahlgräber betroffen. Diese dürfen komplett abgedeckt werden.
Die Grabeinfassungen auf dem Parkfriedhof werden von den Friedhofsgärtnern verlegt.
Auf dem Friedhof an der Elisabethstraße sind, bis auf wenige, im Einzelnen bestimmte Grabfelder, die Angehörigen für die Grabeinfassung zuständig.
Grabmale müssen im angemessenen Verhältnis zur Größe der Grabstätte stehen. Für die Aufstellung eines Grabmales ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung im Fachdienst Umwelt und Grün erforderlich.
Zumeist haben die Steinmetze in der Umgebung diese Anträge vorliegen. Der Vordruck kann jedoch auch jederzeit bei der Friedhofsverwaltung angefordert werden. In der Regel wird der Antrag vom Steinmetz ausgefüllt und bei der Friedhofsverwaltung eingereicht.
Bei Genehmigung des Antrages wird dieser direkt zurück an den Steinmetz gesandt.
Weitere Informationen zum Friedhof finden Sie hier.
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Friedhofsgebührensatzung der STADT BECKUM Für die Genehmigung fällt derzeit nach den §§ 1 und 2 der Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Beckum eine Gebühr in Höhe von 26,00 Euro an. Friedhof, Beerdigung https://serviceportal.beckum.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1221/show
Mehr als die Hälfte der Grabstätte darf nicht mit Stein, Platten, Estrich, Metallen, Kunststofffolien oder ähnlichen Materialien abgedeckt werden. Hiervon sind nicht die Urnenwahlgräber betroffen. Diese dürfen komplett abgedeckt werden.
Die Grabeinfassungen auf dem Parkfriedhof werden von den Friedhofsgärtnern verlegt.
Auf dem Friedhof an der Elisabethstraße sind, bis auf wenige, im Einzelnen bestimmte Grabfelder, die Angehörigen für die Grabeinfassung zuständig.
Grabmale müssen im angemessenen Verhältnis zur Größe der Grabstätte stehen. Für die Aufstellung eines Grabmales ist die Zustimmung der Friedhofsverwaltung im Fachdienst Umwelt und Grün erforderlich.
Zumeist haben die Steinmetze in der Umgebung diese Anträge vorliegen. Der Vordruck kann jedoch auch jederzeit bei der Friedhofsverwaltung angefordert werden. In der Regel wird der Antrag vom Steinmetz ausgefüllt und bei der Friedhofsverwaltung eingereicht.
Bei Genehmigung des Antrages wird dieser direkt zurück an den Steinmetz gesandt.
Weitere Informationen zum Friedhof finden Sie hier.
Ortsrecht
Satzung der STADT BECKUM über die Benutzung der städtischen Friedhöfe (Friedhofssatzung) Friedhofsgebührensatzung der STADT BECKUM Für die Genehmigung fällt derzeit nach den §§ 1 und 2 der Verwaltungsgebührenordnung der Stadt Beckum eine Gebühr in Höhe von 26,00 Euro an. Friedhof, Beerdigung https://serviceportal.beckum.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1221/show
Fachdienst Umwelt und Grün
001 Weststraße 46 59269 Beckum
Telefon 02521 29-6701
Fax 02521 2955-6701
Frau
Marita
Denkert
164 (Rathaus Beckum, 1. Obergeschoss)
02521 29-6722
denkert@beckum.de
Frau
Silke
Flüchter
163 (Rathaus Beckum, 1. Obergeschoss)
02521 29-6723
fluechter@beckum.de