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Adoption
Der Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe berät in Adoptionsfragen und führt Erstgespräche durch.
Es erfolgt eine Weitervermittlung an den Kreis Warendorf.
Für die Überprüfung und Schulung der Bewerber und für die Vermittlung von Adoptivkindern gibt es seit dem 01.01.05 eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle im Kreis Warendorf.
Das Kreisjugendamt Warendorf steht auch als direkter Ansprechpartner zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen allgemein
Kinder- und Jugendhilfegesetz ( KJHG = SGB VIII)
Adoptionsvermittlungsgesetz
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Unterlagen
Bewerberbogen,
polizeiliches Führungszeugnis,
ärztliche Atteste,
Lebenslauf,
Verdienstbescheinigung,
Familienfoto
Kosten
keine
Zuständige Organisationseinheit
- Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe
Weststraße 46
59269 Beckum
E-Mail: kinder-undjugendhilfe@beckum.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Heike Denner
Tel: 02521 29-5159
E-Mail: denner@beckum.de
- Frau Inga Meys
Tel: 02521 29-5164
E-Mail: meys@beckum.de
Der Fachdienst Kinder- und Jugendhilfe berät in Adoptionsfragen und führt Erstgespräche durch.
Es erfolgt eine Weitervermittlung an den Kreis Warendorf.
Für die Überprüfung und Schulung der Bewerber und für die Vermittlung von Adoptivkindern gibt es seit dem 01.01.05 eine gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle im Kreis Warendorf.
Das Kreisjugendamt Warendorf steht auch als direkter Ansprechpartner zur Verfügung.
Rechtsgrundlagen allgemein
Kinder- und Jugendhilfegesetz ( KJHG = SGB VIII)
Adoptionsvermittlungsgesetz
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Bewerberbogen,
polizeiliches Führungszeugnis,
ärztliche Atteste,
Lebenslauf,
Verdienstbescheinigung,
Familienfoto
keine
https://serviceportal.beckum.de:443/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1210/showFrau
Heike
Denner
111 (Rathaus Neubeckum, Hauptstraße 52, 1. OG)
Frau
Inga
Meys
110 (Rathaus Neubeckum, 1. Obergeschoss)