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Eingliederungshilfe (pauschal) nach § 9 Abs. 2 Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG)
Aussiedler, die in der ehemaligen Sowjetunion unter Gewahrsam (Kommandanturaufsicht, TRUD-Armee) standen, haben unter Umständen einen Anspruch auf die Gewährung einer pauschalen Eingliederungshilfe.
Bei der Stadt Beckum sind Anträge hierzu erhältlich. Sie werden ausgefüllt an die Landesstelle für Aussiedler, Zuwanderer und ausländische Flüchtlinge in Unna-Massen zur weiteren Bearbeitung geschickt.
Rechtsgrundlagen allgemein
Bundesvertriebenen- und Flüchtlingsgesetz (BVFG) § 9 Abs. 2 Unterlagen
- Aussiedlerbescheinigung nach § 15 Abs. 1, Geburtsurkunde,
- Personalausweis,
- Kommandanturbescheinigung,
- Unterlagen über den Aufenthaltsort/Wohnsitz in der damaligen Sowjetunion .
Zuständige Organisationseinheit
- Fachdienst Soziale Dienste
Ständehaus, Weststraße 57
59269 Beckum
E-Mail: may-neitemann@beckum.de
Es hilft Ihnen weiter
- Frau Marion Vogel
Tel: 02521 29-474
E-Mail: vogel@beckum.de